Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller kann sich noch Änderungen bei Prosumer-Entgelten vorstellen.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller kann sich noch Änderungen bei Prosumer-Entgelten vorstellen.

Bild: © Jonathan Göpfert/VKU/Service

Eines haben Deutschlands Prosumer, also Haushalte und Betriebe mit eigener Stromerzeugung, schon geschafft. Sie haben das Postfach der Bundesnetzagentur gut gefüllt.

Die Frage, wie Prosumer fairer an den Netzkosten beteiligt werden könnten, habe bei seiner Behörde zuletzt die meisten Brieffreundschaften ausgelöst, sagte Präsident Klaus Müller beim VKU-Stadtwerkekongress. Mit dem Ende der Stellungnahmefrist zur Netzentgeltreform Agnes zeigte sich am Freitag, wie groß der Widerstand gegen die Vorschläge der Regulierungsbehörde ist. Die Zahl der Kritiker reicht von Verbraucherschützern über den Mittelstand bis zu Stadtwerken.

BEE lehnt Prosumeraufschlag ganz ab

Nach Auffassung des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) sollte der geplante pauschale Grundpreisaufschlag für Prosumer gestrichen werden. Der aktuelle Entwurf der Bundesnetzagentur sieht einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent des Grundpreises vor.

Aus BEE-Sicht würde dies die Eigenversorgung von Haushalten und Betrieben mit Strom zusätzlich belasten, ohne einen Anreiz für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen. "Stattdessen sollte die Bundesnetzagentur überlegen, diese Gruppe ebenfalls mittels eines Kapazitätspreises an den Netzkosten der tatsächlichen Nutzung zu beteiligen", schreibt der Verband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt, dass die Bundesnetzagentur Balkonkraftwerke vom Prosumeraufschlag ausnehmen will. Ihm ist der Vorschlag der Behörde aber zu pauschal. Für kleine Photovoltaik-Anlagen sei der Aufschlag unverhältnismäßig hoch, während große Anlagen nur unzureichend an den Kosten beteiligt würden. Der VZBV empfiehlt, zwischen Anlagengrößen zu unterscheiden.

Mittelstand stört Bandbreite bei Prosumeraufschlag

Den Bundesverband mittelständische Wirtschaft stört die Bandbreite beim Prosumeraufschlag. "Bei mehr als 800 Netzbetreibern besteht dadurch die Gefahr einer uneinheitlichen Anwendung und entsprechend unterschiedlicher Belastungen für Unternehmen", schreibt er. Der Verband fordert verbindliche und bundeseinheitliche Berechnungsparameter.

Kritik übt auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Aus seiner Sicht muss das Prosumerentgelt als eigenständiger Grundpreis ausgestaltet sein.

Böse Überraschung und viel Kritik

Eine aus Branchensicht böse Überraschung hielt die Bundesnetzagentur für die sogenannte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bereit. Bei der GGV teilen Bewohner Solarstrom vom eigenen Dach, beziehen ihren Reststrom aber weiterhin eigenständig.

Nach dem Entwurf könnte für jede beteiligte Verbrauchs-Marktlokation ein Aufschlag anfallen. Das würde die GGV gegenüber dem Mieterstrommodell stark benachteiligen. Im Mieterstrommodell übernimmt der Anlagenbetreiber auch den Bezug des Reststroms. Der Aufschlag würde hier nur einmal anfallen.

Eine Reihe von Verbänden kritisiert die Ungleichbehandlung von GGV und Mieterstrom. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine "sachgerechte und diskriminierungsfreie Ausgestaltung". Der VZBV verlangt, bei der GGV ähnlich wie bei Mieterstrom den Grundpreisaufschlag nur einmal für das gesamte Haus zu erheben. Und der BDEW schlägt eine angepasste Prosumerdefinition vor und schreibt: "Eine finanzielle Benachteiligung der GGV gegenüber gesetzlichem Mieterstrom ist auszuschließen."

Prosumer-Definitionen

Im Vergleich

Entnahmestelle eines Prosumers laut Bundesnetzagentur: eine Entnahmestelle in der Niederspannung, wenn neben der aus dem Netz bezogenen elektrischen Energie auch elektrische Energie aus einer hinter demselben Netzanschluss gelegenen Erzeugungsanlage bezogen wird. (...)

Entnahmestelle eines Prosumers laut BDEW: eine Entnahmestelle in der Niederspannung, wenn neben der aus dem Netz bezogenen elektrischen Energie auch elektrische Energie aus einer hinter denselben Netzanschlüssen gelegenen Erzeugungsanlage bezogen wird. (...)



Netzagentur könnte sich noch bewegen

Die gute Nachricht für die Branche: Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, dass sich die Bundesnetzagentur die Ratschläge der Brieffreundschaften zu Herzen nimmt und sich bei Netzentgelten für Prosumer noch einmal bewegt.

"An dem Ziel der Agnes-Reform hat sich nichts geändert", sagte Behördenchef Müller vor Kurzem bei einer Fachkonferenz. "Wenn wir dieses Ziel erreichen können und weiterhin die GGV ermöglichen, dann werden wir das tun. Wir freuen uns auf die Argumente."

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