Die Betreibergesellschaft hinter Nord Stream 2 muss einen erneuten Rückschlag hinnehmen.

Die Betreibergesellschaft hinter Nord Stream 2 muss einen erneuten Rückschlag hinnehmen.

Bild: © Gazprom

Für Nord Stream 2 wird es keine Freistellung von der Regulierung des Teils der Gaspipeline geben, der im deutschen Hoheitsgebiet verläuft. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden. Ein entsprechender Antrag des Nord Stream 2-Konsortiums wurde nach eingehender Prüfung abgelehnt.

Die BNetzA begründet dies mit der zu späten baulichen Fertigstellung der Gasverbindungsleitung. Diese hätte nach den neuen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes bis zum 23. Mai 2019 komplett verlegt sein müssen, um – wie vom Nord Stream 2-Konsortium beantragt – von den Regulierungsvorgaben freigestellt werden zu können.

BNetzA: Vorgaben gelten

Für die Bonner Regulierungsbehörde steht damit fest, dass auch die Nord Stream 2 sich an die deutschen Regulierungsvorgaben sowie die europäischen Regelungen zur Entflechtung, zum Netzzugang und zur Kostenregulierung zu halten hat. Demzufolge darf der Lieferant des Gases nicht mehr zugleich der Betreiber der Pipeline sein. Dritten muss Zugang zur Leitung gewährt werden.

Die Gesellschaft Nord Stream 2 reagiert auf diese Schlappe erwartungsgemäß mit Unverständnis und Empörung. Man sei auch weiterhin der Ansicht, dass die Pipeline zum Stichtag 23. Mai 2019 im wirtschaftlichen Sinne fertiggestellt gewesen sei, teilte ein Sprecher auf ZfK-Anfrage mit.  Auf der Grundlage geltender rechtlicher Rahmenbedingungen habe das Unternehmen Milliarden in die Pipeline investiert – und das zu einem Zeitpunkt, als von den Plänen der Europäischen Kommission, ihre Gasrichtlinie zu ändern, noch nichts bekannt war.

Was heißt eigentlich "fertiggestellt"?

Im Kern geht es bei der Auseinandersetzung zwischen dem Nord Stream 2-Konsortium und der BNetzA also um die Frage, was genau unter "fertiggestellt" zu verstehen ist. Zu dieser Einschätzung kommt auch die BNetzA: Während die zuständige Beschlusskammer ihrer Entscheidung einen "baulich-technischen Begriff der Fertigstellung" zugrunde gelegt habe, habe Nord Stream 2 ein "wirtschaftlich-funktionales Verständnis" und argumentiere daher mit der weit vor dem Stichtag getroffenen Entscheidung, viel Geld für das Projekt in die Hand zu nehmen.

Genau das sei aber die juristisch korrekte Herangehensweise, ist man bei Nord Stream 2 überzeugt. Internationale Rechtsexperten hätten bestätigt, dass eine Reduzierung des Begriffs "fertiggestellt" auf den Abschluss des physischen Baus einer Gaspipeline den Grundsatz des Vertrauensschutzes und weitere Grundrechte des EU-Rechts verletzen würde. Im Übrigen verstoße diese Sichtweise auch gegen das Grundgesetz.

Alle gegen einen

Mit ihrer Interpretation stand die Nord Stream 2 allerdings zumindest während des von der BNetzA gestarteten Konsultationsverfahrens alleine da. Kein einziger EU-Mitgliedsstaat schloss sich der von Nord Stream 2 vorgelegten Interpretation der "Fertigstellung" an. Auch die Beigeladenen konnte das Konsortium mit seiner Sicht auf die Dinge nicht überzeugen.

Wie es nach dem Beschluss der BNetzA weitergeht, ist derzeit unklar. Nord Stream 2 werde den Beschluss genau prüfen und gegebenenfalls versuchen, gerichtlich dagegen vorzugehen, teilte der Sprecher mit. Binnen vier Wochen müsse man entscheiden.

Frontalangriff auf die EU-Gasrichtlinie

Bereits jetzt steht fest, dass das Nord Stream 2-Konsortium nicht nur den konkreten Beschluss der BNetzA, sondern die geänderte EU-Gasrichtlinie als solche ablehnt. Dass die BNetzA den Freistellungsantrag abgelehnt hat, zeige einmal mehr, dass die EU-Gasrichtlinie eine "diskriminierende Wirkung" habe. Daher habe man die Änderung der Gasrichtlinie auch vor dem Europäischen Gerichtshof und in einem Schiedsverfahren angefochten. "Nord Stream 2 ist ein vollständig genehmigtes Projekt, das im Einklang mit nationalem und internationalem Recht gebaut wird. Der Betrieb von Nord Stream 2 wird alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen erfüllen", betonte der Sprecher.

Die Bauarbeiten an der Pipeline sieht er durch die Niederlage vor der BNetzA nicht in Gefahr. Die Baugenehmigungen würden auf anderer Rechtsgrundlage basieren als die EU-Vorschriften für den späteren Betrieb der Pipeline, so der Sprecher weiter.

Fehlende 160 Kilometer

Das mit rund zehn Milliarden Euro veranschlagte Projekt ist nach Darstellung des Energieministeriums in Moskau vom Februar zu 94 Prozent fertig. Es fehlten demnach noch rund 160 Kilometer an Röhren, die das russische Verlegeschiff "Akademik Tscherski" an ihren Platz bringen soll.

Erleichtert über die Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigte sich hingegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH). "Nord Stream 2 ist energiewirtschaftlich überflüssig und klimapolitisch kontraproduktiv", sagte Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH der ZfK.

DUH: "Dreistes Vorgehen"

Es sei ganz offensichtlich, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllt gewesen seien. Das habe die BNetzA nun erfreulicherweise klargestellt. "Der Antrag des Konsortiums war ein dreister Versuch, dem klimaschädlichen Projekt weitere Vorteile zu verschaffen und sich von Regulierungsvorhaben zu befreien", so Zerger weiter.

Dass Nord Stream 2 wie geplant fertig gestellt werde, sei zweifelhaft, sagt Zerger und verweist auf einen im März 2020 gestellten Antrag auf Überprüfung der Genehmigung von Nord Stream 2 beim zuständigen Bergamt Stralsund gestellt. "Im Genehmigungsverfahren sind extrem klimawirksame Leckagen von Methan-Gas nicht ausreichend berücksichtigt wurden, das Verfahren muss nach unserer Ansicht deshalb neu aufgerollt werden. Die Entscheidung dazu ist noch offen."

Trittin: Gazprom muss anderen Betreiber suchen

Von einer erwartbaren Entscheidung der BNetzA spricht Grünen-Politiker Jürgen Trittin. Die in der EU-Gasrichtlinie vorgesehene Ausnahme schütze zwar Nord Stream 1. "Für die wenigen Kilometer von Nord Stream 2 auf Deutschem Hoheitsgebiet wird sich Gazprom also einen anderen Betreiber suchen müssen. Das geschieht ab Greifswald ohnehin", sagte er der ZfK.

Der Nord Stream 2 AG gehört zu 100 Prozent dem russischen Gazprom-Konzern. Als Finanzinvestoren sind unter anderem Uniper und Wintershall Dea mit an Bord, die eine ZfK-Nachfrage zu den aktuellen Entwicklungen rund um die Pipeline unbeantwortet ließen. (amo)

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