Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen den Energiekonzern Uniper ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro und gegen zwei Händler von Uniper Global Commodities Bußen von 1500 und 2000 Euro verhängt. Das teilte die Aufsichtsbehörde gegen Marktmanipulation und Insiderhandel im Strom- und Gasgroßhandel am Mittwoch mit.
Die BNetzA legt der damaligen Eon-Tochter Uniper und seinen Händlern zur Last, im Oktober 2016 im Regelenergie-Segment der Pariser Börse Pegas sechsmal gleichzeitig Kauf- und Verkaufsangebote so platziert zu haben, dass andere Marktteilnehmer gezielt vom Handel ausgeschlossen worden seien. Auf einer der Seiten sei eine "Eisberg-Order" genutzt worden, um andere Marktteilnehmer solange zu blockieren, bis das erwünschte Geschäft mit einem der deutschen Gas-Marktgebiete, NCG, zustande kam. Dadurch hätten Konkurrenten kein günstigeres Angebot abgeben können, obwohl sie dies beabsichtigten. Uniper habe NCG über die tatsächliche Lage im Gas-Regelenergiemarkt getäuscht – zunächst zu deren Schaden, der im Nachgang auf Inhaber von damals gegenläufig über- oder unterdeckten Bilanzkreisen umgelegt wird.
Isoliert gesehen, sind Eisberg-Orders in Großhandelsmärkten nicht nur legal, sondern auch erwünscht. Darin stückelt ein Anbieter oder Nachfrager seine Gesamtorder in Einzelorder, von denen – außer in Auktionen, die hier nicht vorliegen – nur jeweils eine sichtbar ist, bis sie gehandelt ist und die nächste nachrutscht. Die Stückelung verhindert Nervosität im Markt angesichts des gewaltigen Umfangs von Gesamtorders. Der Name kommt von der physikalischen Tatsache, dass Eisberge über dem Meeresspiegel nur zu zehn Prozent ihres Volumens sichtbar sind.
Marktgebiete müssen sich im Börsenmarkt bedienen
NCG und deren deutsche Kollegen von Gaspool kaufen und verkaufen ständig Gas, um ihre jeweiligen Marktgebiete, die das gesamte deutsche Ferngasnetz umfassen, "auszuregeln", das heißt, druckmäßig stabil zu halten. Dies tun sie im internen und externen "Regelenergiemarkt". Für den kurzfristigen "externen" Bedarf müssen sie von der BNetzA aus seit mehreren Jahren im Day-ahead- und Within-day-Markt der Börse Pegas kaufen oder verkaufen, zur langfristigen Absicherung haben sie eigene Ausschreibungsplattformen.
Die Pegas hat 2015 extra für sie und für den französischen Ferngasnetzbetreiber GRTgaz die "Locational Balancing Platform" eingerichtet, über die diese rund um die Uhr kurzfristige Flexibilitäten bekommen können. Die kontrahierten Gasmengen, positiv wie negativ, werden – im Unterschied zum allgemeinen Großhandelsmarkt der Pegas – nicht an den jeweiligen virtuellen Handelspunkt geliefert, sondern an die ausgeschriebenen physischen Netzknotenpunkte, deren Über- oder Unterspeisung droht.
Bußgeld ist niedrig
Uniper habe in den sechs geahndeten Fällen einen Gewinn von rund 70.000 Euro erzielt. Das Bußgeld orientiere sich auch daran, sprich, die Höhe hat auch den Charakter einer Gewinnabschöpfung. Der Bußgeldrahmen beträgt aber eine Million Euro oder das Dreifache des Mehrerlöses (siehe gedruckte ZfK Juli 2015, Seite 4). Die ausgesprochene Höhe ist daher niedrig. Sie hätte 210.000 Euro betragen können.
Die Behörde wirft Uniper die Verletzung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten vor. Der Konzern habe nicht vorher geprüft, ob seine Händler rechtmäßig agieren würden. Die BNetzA vermisst auch "geeignete und erforderliche Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen", die eine "manipulative Handelsstrategie verhindert oder zumindest wesentlich erschwert hätten".
"Strategie gegen Algotrading"
Der Konzern und einer der beiden Händler rechtfertigten ihr Verhalten der Behörde zufolge damit, sie hätten sich mit dieser Strategie gegen automatisierte Handelsalgorithmen durchsetzen wollen. Gegenüber der ZfK sagte eine Unternehmenssprecherin nichts zur Sache, bestätigte den Eingang des Bußgeldbescheides und kündigte eine genaue Prüfung an. Uniper behalte sich Rechtsbeschwerde vor. Diese müsste der Konzern beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
In fünf der sechs Fälle war die BNetzA von der Energiebörse Powernext, die Pegas betreibt, und einem anderen Marktteilnehmer eingeschaltet worden. In einem weiteren Fall will die BNetzA-Markttransparenzstelle selbst durch Datenanalyse der angeblichen Marktmanipulation auf die Schliche gekommen sein.
Die Markttransparenzstelle
In der bei der BNetzA angesiedelten Markttransparenzstelle arbeiten 13 Bedienstete. Sie untersuchen den Strom- und Gasgroßhandel, über den sie ständig Daten von allen Handelsteilnehmern erhalten, auf Insiderhandel und Marktmanipulation gemäß der EU-Transparenzverordnung REMIT sowie auf kartellrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. In den REMIT-Fällen verhängt die BNetzA die Bußgelder, in den anderen das Bundeskartellamt. (dpa/geo)



