2021 gab es erstmals seit vielen Jahren keine neuen Windenergieanlagen auf See. (Symbolbild)

2021 gab es erstmals seit vielen Jahren keine neuen Windenergieanlagen auf See. (Symbolbild)

Bild: © halberg/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zwischenergebnisse für die laufenden Ausschreibungen von Offshore-Windenergie mitgeteilt. Für alle vier ausgeschriebenen Flächen sind demnach mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen. Damit werde ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich, wie die Bonner Behörde erklärt.

"Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. " Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen."

Elektronische Versteigerung

Die Null-Cent-Gebote machten demnach deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv sei. Im dynamischen Gebotsverfahren soll nun die Zahlungsbereitschaft der Bieter abgefragt werden. "Wir planen nun erstmals eine elektronische Versteigerung durchzuführen", so Müller weiter. "Die Erlöse kommen zum überwiegenden Teil über eine Senkung der Stromkosten den Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zugute".

Verzicht auf Förderung

Am 1. Juni endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt vier Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7000 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt.

Jeweils mehrere Bieter pro Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält jeweils den Zuschlag.

90 Prozent in Stromkostensenkung

Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird im Wege eines Online-Gebotsverfahrens, auch als dynamisches Gebotsverfahren bezeichnet, ermittelt. Die Erlöse fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens sei eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote, so die BNetzA weiter. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Der Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält den Zuschlag.

Mehrere Gebotsrunden täglich

Die Durchführung der vier dynamischen Gebotsverfahren erfolgt demnach softwaregestützt. Geplant sind mehrere Gebotsrunden pro Tag. Die Bundesnetzagentur plant die vier Verfahren synchron durchzuführen und zeitnah zu starten. Wie lange die Verfahren andauern werden, lasse sich nicht prognostizieren, genau so wenig die Höhe der Zuschlagswerte, heißt es weiter. (jk)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper