Die Bundesnetzagentur möchte die kommende Mobilfunk-Auktion neu gestalten, aber das Netz gleichwohl nicht auf vier Netzbetreiber aufteilen. Lösungen werden gesucht.

Die Bundesnetzagentur möchte die kommende Mobilfunk-Auktion neu gestalten, aber das Netz gleichwohl nicht auf vier Netzbetreiber aufteilen. Lösungen werden gesucht.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Das Bundeswirtschaftsministerium will der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Netzagentur mehr Eigenständigkeit einräumen. Dies betrifft "insbesondere die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltrsregulierung", wie aus einem Gesetzentwurf des Hauses hervorgeht. Diese sollen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Hintergrund der Nachbesserung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte im September 2021 befunden, dass Deutschland die Strom- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie vom Jahr 2009 in mehreren Punkten nicht richtig umgesetzt habe. So verlangten die Richter Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur im Bereich der Energieregelung weiter zu stärken.

Übergangszeit vorgesehen

Das Wirtschaftsministerium schlägt nun vor, Verordnungsermächtigungen gegenüber der Regulierungsbehörde beim Netzzugang sowie bei Anreizen für effiziente Leistungserbringung aufzuheben. In beiden Fällen soll die Bundesnetzagentur eigene Festlegungskompetenzen bekommen.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Übergangszeit bis Ende 2028 vor, in der die Behörde die Möglichkeit erhalten soll, Regelungen der Rechtsverordnungen in ihrem Sinn zu ändern.

Stellungnahmen bis 5. Mai möglich

Der vorliegende Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Stellungnahmen können bis einschließlich 5. Mai eingereicht werden. Das Ministerium hat den Entwurf hier zum Download bereitgestellt. (aba)

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