Das noch nicht in Betrieb genomme Steinkohlekraftwerk Datteln IV steht wieder im Zentrum der Debatte um Klimaschutz und den Kohleausstieg.

Das noch nicht in Betrieb genomme Steinkohlekraftwerk Datteln IV steht wieder im Zentrum der Debatte um Klimaschutz und den Kohleausstieg.

Bild: © Uniper

Der Energiekonzern RWE durfte seine 2005 und 2006 geschlossenen Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat nach einem entsprechenden Beschluss des Essener Landgerichts von 2018 nun auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Die 2016 von RWE ausgesprochene Kündigung sei unwirksam, entschied das OLG am Donnerstag in Hamm und wies damit die Berufung von RWE gegen das Landgerichtsurteil zurück (Az.: 2 U 56/18). Gründe wurden zunächst nicht genannt. Der Senat werde sie später vorlegen, erklärte das OLG. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

RWE hatte die Lieferverträge 2016 gekündigt, weil das Kraftwerk Datteln 4 am Rand des Ruhrgebiets zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht am Netz war. Ursprünglich war der Start für 2011 vorgesehen. Außerdem seien die Abnahmevereinbarungen unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen worden. Inzwischen hätten sich die Großhandelspreise für Strom deutlich verändert. Diesen Argumenten hatte sich schon das Landgericht nicht angeschlossen.

Kraftwerk steht kurz vor der Fertigstellung

Das über 1,5 Mrd. Euro teure Steinkohlekraftwerk ist seit 2007 im Bau. Zunächst stoppten Baurechtsverstöße das Projekt, dann gab es technische Probleme. Zwischenzeitlich hat die Kohlekommission empfohlen, noch im Bau befindliche Kohlekraftwerke gar nicht erst anzuschalten. Das Kraftwerk steht kurz vor der Fertigstellung, der Versorger Uniper – Nachfolgeunternehmen von Eon – pocht auf die Einhaltung der 2005/2006 geschlossenen Verträge. (dpa/hil)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper