"Bahn-Wettbewerber sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). "Mit der heutigen Entscheidung sorgt die Bundesnetzagentur für funktionierenden Wettbewerb von Bahnstromanbietern".
Durch Verzögerungen verstoße die DB Energie gegen ihre gesetzlichen Pflichten zur Gewährung eines effizienten Netzzugangs. Da das Unternehmen das bestehende Abwicklungsmodell nicht einhalte, werde den Wettbewerbern eine Prognose über ihre Vorleistungskosten unzumutbar erschwert, heißt es von der Bundesnetzagentur. Damit würden sie im Wettbewerb beeinträchtigt und eine verlässliche Kalkulation von Angeboten für ihre Kunden unzumutbar erschwert.
Beschwerden seit 2017
Seit Anfang 2017 hatten sich mehrere Bahnstromlieferanten und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Beschwerden an die BNetzA gewandt. Sie bemängelten unter anderem, dass die DB Energie Abrechnungen für Netzentgelte sowie für Ausgleichsenergie häufig erst nach monatelanger Verzögerung erstellt. Zudem kritisierten sie, dass die Rechnungen vielfach erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin im November 2017 ein Aufsichtsverfahren gegen die DB Energie eröffnet.
Aus Sicht der BnetzA besteht in der Kommunikation zwischen der DB Energie und ihren Kunden Verbesserungsbedarf. Die Entscheidung stelle klar, dass die DB Energie ihre bestehenden Möglichkeiten besser ausschöpfen muss, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen. (pm)
