Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) untersucht die Bildung von Mondpreisen und das Gebotsverhalten im Minutenreserveleistungs-Markt (MRL) vom 17. Oktober 2017 immer noch ohne greifbares Ergebnis und hat den zeitlichen Prüfungsrahmen ausgeweitet. Die "Prüfungen" befänden sich "im Vorermittlungsstadium", teilte der Regulierer am Freitag auf ZfK-Anfrage mit. Auch ein ungefähres Abschlussdatum vermochte die Behörde gut 15 Monate nach dem ersten auffälligen Ereignis im Regelenergiemarkt nicht nennen. Sie sprach davon, dass die Stelle "noch einige Zeit" brauche.
An jenem Herbsttag im vorvergangenen Jahr schien die Situation im deutschen Stromnetz stabil zu sein, als die Übertragungsnetzbetreiber plötzlich zwischen 18.45 und 19.15 Uhr grob 1300 MW Sekundärregelleistung (SRL) abriefen und, als diese weitgehend erschöpft war, immer noch 803 MW elektrische Leistung fehlten, um die Stromautobahnen auszuregeln. Davon deckten die ÜNB gut 500 MW mit Abrufen im zeitlich nächsten Segment des Regelenergiemarktes ab, in der Minutenreserveleistung.
250 MW eine halbe Stunde lang
Etwa die Hälfte davon ging an einen einzigen Bieter, der in der damaligen Zuschlagsreihenfolge mit einem Leistungspreis von null Euro pro MW mit vorne lag, aber für den Abruf 77.777 Euro pro MWh ansetzte und bekam. Eine halbe Stunde lang, für 250 MW. Macht 9,6 Mio. Euro. Die gesamten Abrufkosten machten in den 30 Minuten "circa" zehn Mio. Euro aus, so die BNetzA.
Diese halbe Stunde bescherte jenen Stromunternehmen, deren Bilanzkreise zeitgleich unterdeckt waren, nachlaufend fast zwei Monate nach dem Ereignis die höchsten Ausgleichsenergiepreise, die bisher bezahlt werden mussten: 20.615 Euro pro zu wenig eingespeister MWh in der ersten Viertelstunde und 24.455 Euro in der zweiten. In den drei Stunden vor Abruf wären diese Viertelstunden im Intradayhandel für unter 50 Euro pro MWh zu haben gewesen.
BK 6 und Transparenzstelle seither tätig
Verschiedene Einheiten der BNetzA wurden nach diesem Ereignis tätig: Die Beschlusskammer (BK) 6 der BNetzA zog erst einen Deckel in den Arbeitspreis von 9999 Euro pro MWh ein und legte vergangenen Februar eine andere Zuschlagsreihenfolge in den SRL- und MRL-Marktsegmenten fest: vom Leistungspreis zu einem Mischpreisverfahren, das anteilig auch den gebotenen Arbeitspreis berücksichtigt. Wirksam ist dieses seit Mitte Oktober.
Und die Markttransparenzstelle nahm "Vorermittlungen" auf. Sie ist ein gut sechs Jahre altes Referat der BNetzA. 13 Bedienstete untersuchen in Abstimmung mit dem Kartellamt den Strom- und Gasgroßhandel auf "Marktmanipulation" und "Insiderhandel" nach der Verordnung REMIT sowie auf kartellrechtliche Verdachtsmomente. Die Stelle darf REMIT-Bußgelder erheben, für wettbewerbsrechtliche wäre das Kartellamt zuständig.
Jetzt auch 2018 und SRL
In diesem Fall ist die Transparenzstelle noch nicht einmal am Ermitteln. Mittlerweile hat sie in ihre "Vorermittlungen" nach eigener Aussage "weitere Situationen des Jahres 2018 sowie de(n) Sekundärregelenergiemarkt, auf dem im Jahr 2018 ebenfalls vielfach erhöhte Arbeitspreisgebote festgestellt wurden, einbezogen". Es werde noch analysiert, ob hinter der Beobachtung, dass mehrere Akteure schon vor dem Preis-GAU zu hohen Arbeitspreisgeboten übergegangen waren, "ein legitimes Handelsverhalten" stand oder sich Anhaltspunkte für REMIT-Verstöße ergeben.
"Hierzu sind umfangreiche Daten- und Informationsauswertungen notwendig", hieß es aus Bonn. Während das "Vorermittlungsverfahren" läuft, gebe man überdies keine Auskunft zur Sache. Auch der MRL-Anbieter, der vor 15 Monaten mit einer Schnapszahl einen Schluck aus der Pulle genommen hatte, wird nicht genannt.
Mühlen mahlen auch in Dänemark langsam
Ein Hauptproblem in der Ahndung von Marktmanipulationen, Insiderhandel und Marktabsprachen ist in Deutschland, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss. Dies ist aber praktisch nur durch Beschlagnahme von Korrespondenz, wenn es sie dazu überhaupt gibt, oder Aussagen von Whistleblowern möglich.
Die Mühlen mahlen aber auch in anderen EU-Ländern langsam: Zwei dänische Stromunternehmen, Energi Danmark und Neas Energy, haben im Dezember und diesen Januar Strafbefehle der dortigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität SØIK wegen Marktmanipulation akzeptiert. Ihre Delikte liegen aber bald vier Jahre zurück: 2015 sollen sie am Strommarkt innernordische Übertragungskapazitäten blockiert haben, indem sie Transportrechte jeweils mit sich selbst handelten. Erst im März 2018 hatte der dortige Energieregulierer Forsyningstilsynet das Verfahren an die SØIK abgegeben. (geo)



