Andreas Keil ist ein Geschäftsführer und einer der ehemaligen Gründungsgesellschafter des Leipziger Erneuerbaren-Direktvermarkters Energy2Market (E2M), der seit Juni 2019 vollständig zum EDF-Konzern gehört.

Andreas Keil ist ein Geschäftsführer und einer der ehemaligen Gründungsgesellschafter des Leipziger Erneuerbaren-Direktvermarkters Energy2Market (E2M), der seit Juni 2019 vollständig zum EDF-Konzern gehört.

Bild: © E2M

Die Energy2market GmbH nimmt wie folgt zum ZfK-Artikel „Existenzgefährdend: Direktvermarkter fordern Preisdeckel“ vom 18. September Stellung:

Unwuchten im Regelenergiemarkt treffen alle Marktteilnehmer

Wie schon die Einführung des Mischpreisverfahrens (MPV) am Regelenergiemarkt sorgt nun auch dessen Abschaffung für große Aufregung unter den Marktteilnehmern, insbesondere unter den Bilanzkreisverantwortlichen. Als Direktvermarkter und Regelenergieanbieter ist die Energy2market GmbH (E2M) von den Veränderungen am Regelenergiemarkt wie auch des Ausgleichsenergiemechanismus gleichermaßen betroffen.

Nun fordert die E2M die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf, von weiteren regulatorischen Schnellschüssen abzusehen. Der kurzzeitige Ausflug in das MPV hat vor allem die Erkenntnis gebracht, wie sensibel das komplexe System Strommarkt auf Eingriffe reagiert und dass unüberlegte Interventionen in Einzelmärkten allzu schnell den gesamten Markt aus dem Gleichgewicht bringen können. Solange Maßnahmen nur unter Betrachtung von Segmentmärkten und -systemen wie dem Regelenergiemarkt oder dem Ausgleichsenergiepreis, getroffen werden, kann das immer zu Verwerfungen in anderen Segmenten des Strommarktes führen.

Zeit für ganzheitliche Lösung!

Das MPV ist hierfür ein Paradebeispiel. Eingeführt mit dem Ziel, Bilanzkreisverantwortliche, also Stromlieferanten und -händler, vor existenzgefährdenden Ausgleichsenergiepreisen zu schützen, hat das MPV eine Spirale in Gang gesetzt, die das Gesamtsystem von Quartal zu Quartal instabiler gemacht hat. Dies wurde insbesondere im Juni diesen Jahres verstärkt sichtbar und hat sicher auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf beeinflusst, das MPV unverzüglich auszusetzen und zum alten System zurückzukehren.

Die E2M ist sich allerdings nicht sicher, ob die BNetzA die gleichen Lehren gezogen hat wie zahlreiche Markteilnehmer. Die jüngste Festlegung zum Bilanzkreisausgleich und die darin enthaltenen Sofortmaßnahmen geben dem Markt erneut nicht die Zeit, eine ausgewogene ganzheitliche Lösung für das Gesamtsystem zu entwerfen.

Preisobergrenze als geeignetes Mittel

Damit dem Markt diese Zeit zugestanden wird, fordert die E2M wiederholt – wie nun auch andere Marktteilnehmer – die Einführung einer Preisobergrenze für Regelarbeit. Sie scheint das geeignetste Mittel, um die Bilanzkreisverantwortlichen vor zu hohen Ausgleichsenergiekosten zu schützen und andererseits weiterhin zur Bilanzkreistreue anzureizen. Auch ein funktionierender Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt kann so sichergestellt werden. Der Höhe nach könnte man sich hierfür an der bereits am 2. Januar 2018 kurzfristig von der BNetzA eingeführten Grenze von 9999 Euro pro MWh orientieren.

Der nach europarechtlichen Vorgaben noch umzusetzende Regelarbeitsmarkt hat zwar den Vorteil, dass er nicht wie das MPV eine Abwärtsspirale anreizt, da es hier keinen Gewichtungsfaktor gibt. Allerdings könnte unerwartetes Verhalten von Marktteilnehmern durchaus noch häufiger zu extremen Preisspitzen in dem ein oder anderen Marktsegment führen. Die Preisobergrenze wäre also auch hier ein sinnvolles Instrument.

Die E2M hofft nun, dass die BNetzA die versammelte Kompetenz des Marktes nutzt, um langfristig haltbare Lösungen für den Gesamtmarkt zu schaffen. (geo)

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