Gabriele Eggers leitet das Ressort Finanzen, Recht und Einkauf bei den Hamburger Energienetzen.

Gabriele Eggers leitet das Ressort Finanzen, Recht und Einkauf bei den Hamburger Energienetzen.

Bild: © Hamburger Energienetze

Der große Verteilnetzbetreiber Hamburger Energienetze ist aus der Fusion von Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg hervorgegangen. Das zu 100 Prozent kommunale Unternehmen betreibt das Strom- und Gasnetz von Hamburg.

Im Interview mit der ZFK spricht die Kaufmännische Geschäftsführerin Gabriele Eggers über die Auswirkungen der Nest-Reform, die Höhe einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung und dynamische Netzentgelte.

Frau Eggers, auch Monate nach Veröffentlichung des Nest-Festlegungsrahmens bleibt die Bundesnetzagentur dabei: Sie habe Verteilnetzbetreibern bei allen Effizienzvorgaben einen attraktiven Investitionsrahmen geschaffen. Wie sehen Sie das?

Mit dem Nest-Prozess zielt die Bundesnetzagentur auf eine Modernisierung und Vereinfachung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Verteilnetze ab. Ein zentraler Baustein müssen dabei attraktive Investitionsbedingungen sein. Ein erster Schritt ist durch die geplante pauschalisierte Ermittlung der Kapitalverzinsung getan. Allerdings bleibt nun abzuwarten, ob die konkrete Ausgestaltung des Modells und die Annahmen zur Verzinsung und zur Risikoanpassung ausreichen. Sie müssen die enorme Herausforderung abbilden, vor der Verteilnetze im Rahmen der Energiewende stehen. Aus unserer Sicht geht da noch mehr.

Auf der anderen Seite zeigen aber von der Bundesnetzagentur geplante Änderungen eine systematische Verschlechterung der Rahmenbedingungen: Beim Effizienzvergleich, etwa der Verkürzung des Abbaupfades von ineffizienten Kosten oder bei der Abschaffung des Effizienzbonus müssen wir befürchten, dass sie auch auf Investitionen durchschlagen können.

Ein Beispiel: Nach dem Willen der Bundesnetzagentur werden zukünftig die Ausgaben für Aus- und Weiterbildung dem Effizienzdruck ausgesetzt. Für uns als Netzbetreiber, der erheblich in die Ausbildung junger Menschen investiert, ist das ein falscher Ansatz. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass diejenigen Unternehmen, die in Ausbildung investieren, im Effizienzvergleich "bestraft" werden. Das halten wir für problematisch.

Wie machen sich die Nest-Folgen bereits im operativen Geschäft bemerkbar?

Jetzt schon erkennbar ist eine Verschärfung des Effizienzdrucks für die Verteilnetze durch Nest. Wir haben zukünftig nur noch drei Jahre statt bisher fünf Jahre Zeit, Ineffizienzen abzubauen. In einem auf Kontinuität, Sicherheit und Langfristigkeit ausgelegten Geschäft, waren die fünf Jahre schon sehr ambitioniert. Die Verkürzung auf drei Jahre macht den Netzbetrieb nicht einfacher, insbesondere vor dem Hintergrund eines steigenden Fachkräftebedarfes zum Ausbau der Netze. Zudem verwendet die Bundesnetzagentur eine Methode im Effizienzvergleich, die uns als städtischer Netzbetreiber systematisch schlechter stellt. Ich verrate kein Geheimnis, dass wir diese Thematik rechtlich überprüfen werden.

Die Bundesnetzagentur sollte zeitnah eine Bandbreite der zu erwartenden Eigen- und Fremdkapitalkosten veröffentlichen.

Ein wichtiger Gradmesser für den Investitionsrahmen ist die Eigenkapitalverzinsung. Beim Strom will die Bundesnetzagentur offenbar noch bis zum nächsten Jahr warten. Wie hoch sollte die Eigenkapitalverzinsung im Strombereich aus Ihrer Sicht konkret ausfallen?

Die Eigenkapitalverzinsung ist ein wichtiger Rahmenparameter für Verteilnetzbetreiber und deren Wirtschaftlichkeit. Aus Branchensicht sollte die Eigenkapitalverzinsung bei deutlich über 7,0 Prozent liegen, genau genommen bei rund 7,5 Prozent. Gemessen an den enormen und langfristigen Herausforderungen, die ein Netzbetreiber in den nächsten Jahren zu stemmen hat und den damit verbundenen Risiken, halten wir diese Werte für angemessen.

Aber: Wichtiger als nur der Eigenkapitalzins ist eine auskömmliche Gesamtverzinsung auch unter Berücksichtigung des Fremdkapitalzinssatzes. Der Eigenkapitalzinssatz im geplanten Wacc-Ansatz der Bundesnetzagentur macht nur einen Anteil von 40 Prozent aus. Die restlichen 60 Prozent werden durch den Fremdkapitalzinssatz beeinflusst, welcher nach Branchenansicht in Höhe der aktuellen Darlehenskonditionen bei deutlich über vier Prozent liegen sollte. Die aktuell von der Bundesnetzagentur anerkannten FK-Zinssätze haben nach unseren Erfahrungen mit der derzeitigen Realität am Kapitalmarkt wenig zu tun.

Für mehr Planungssicherheit bei zukünftigen Investitionen sollte die Bundesnetzagentur aus unserer Sicht zeitnah eine Bandbreite der zu erwartenden Eigen- und Fremdkapitalkosten sowohl für den Strom- als auch für den Gasbereich veröffentlichen.

Wir raten zu einer umsichtigen, praxisgerechten Weiterentwicklung bestehender Netzentgeltmodelle.

Die Bundesnetzagentur will im laufenden Agnes-Prozess stromnetzdienliches Verhalten von Einspeisern und Verbrauchern anreizen. Deshalb will sie schrittweise dynamische Netzentgelte einführen. Ist das grundsätzlich der richtige Weg?

Grundsätzlich können in Zukunft dynamische Netzentgelte dazu beitragen, den stabilen Betrieb von Verteilnetzen in Zeiten steigender Erneuerbaren-Einspeisungen zu verbessern und den Netzausbaubedarf zu reduzieren. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Zusammenhang volldynamische Netzentgelte vorgeschlagen, die wir allerdings kritisch bewerten.

Ein moderat variierendes Netzentgelt halten wir für sinnvoll, um netzdienlichen Systembetrieb anzureizen. Dabei muss stets ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick behalten werden. Wir wünschen uns hier aber eine Regulierung, die Komplexität reduziert – also hilft, Engpässe zu reduzieren, das System zu vereinfachen und Investitionskosten zu senken.

Die Vorschläge, die aktuell von der Bundesnetzagentur auf dem Tisch liegen, erfüllen aus unserer Sicht diese Anforderungen nicht. Weder erkennen wir hier eine klar netzdienliche Wirkung, noch reduzieren die Vorschläge Komplexität. Stattdessen würde für Implementierung, IT und Abwicklung ein erheblicher Kostenaufwand entstehen.

Aus diesem Grund raten wir als Verteilnetzbetreiber zu einer umsichtigen, praxisgerechten Weiterentwicklung bestehender Netzentgeltmodelle. Im Mittelpunkt muss dabei ein klarer Systemnutzen stehen und unnötige Komplexität vermieden werden. Die wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit muss gleichermaßen für Netzbetreiber und Netznutzer bestehen bleiben.

Dem aktuellen Vorschlag entnehmen wir, dass die Bundesnetzagentur in ihrem Ansatz einen Beitrag zur Reduzierung von Redispatchkosten sieht. Das würde vielleicht Übertragungsnetzbetreibern helfen, im Verteilnetz jedoch nicht. Hier bleiben knappe Netzressourcen die zentrale Herausforderung, die dynamische Netzentgelte nicht entschärfen.

Aus unserer Sicht bleiben hier flexible Netzanschlüsse (FCA) die Option, zusätzliche Abnehmer am Netz anzuschließen. Wenn variable Netzentgelte dazu als erprobtes Instrument Anreize für die richtige Steuerung setzen, ist aus unserer Sicht schon viel gewonnen.

Den Verbänden VKU und BDEW ist die Bundesnetzagentur aber noch immer zu forsch unterwegs. Sie sehen dynamische Netzentgelte weiter kritisch. Sollte die Bundesnetzagentur aus Ihrer Sicht dynamische Netzentgelte ganz verwerfen? Falls nein: Wann wäre aus Ihrer Sicht eine Einführung sinnvoll? Und inwiefern würde sich eine Einführung selbst in der Niederspannung lohnen?

Wir stimmen hier den beiden Verbänden zu: Einen volldynamischen Arbeitspreis halten auch wir weder für praxisgerecht noch für wirtschaftlich darstellbar. Allein der IT- und Personalaufwand, um die Abrechnung bei täglicher Preisbildung darzustellen, wäre erheblich.

Auch bleibt bei dem Vorschlag völlig unklar, welchen Nutzen er bieten kann, um Engpässe zu überbrücken und Redispatch-Kosten zu senken. Schon jetzt haben wir in der Niederspannung mit dem Modul 3 des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes die Möglichkeit, variable Entgelte zu erheben. Bei einem technisch wie wirtschaftlich so komplexen Thema sollte die Bundesnetzagentur die mit diesem Instrument in der Niederspannung gesammelten Erfahrungen erst einmal gründlich auswerten, um auf dieser Basis einen geeigneten Rahmen für sinnvolle dynamische Entgelte zu entwickeln. Gerade weil auf Niederspannungsebene Metering und Abrechnungen ein sehr kleinteiliges Geschäft sind, brauchen wir hier erst einmal massengeschäftsfähige Prozessstrukturen.


Beim VKU-Stadtwerkekongress am 16./17. September in Berlin wird Gabriele Eggers über die ersten operativen Erfahrungen im Nest-Prozess und andere Schmerzpunkte aus Sicht der Branche in einem hochkarätig besetzten Panel, unter anderem mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, diskutieren. Mehr zum Programm finden Sie hier.

Das hier vorliegende Interview ist Teil eines ZFK-Spezials zum Stadtwerkekongress. Weitere Themen in der Sonderveröffentlichung sind unter anderem die Wärmewende in Berlin und ein persönliches Porträt des neuen VKU-Präsidenten Thorsten Kornblum. Außerdem erklärt der Chef der Stadtwerke SH, Bernd Reichelt, was für den nachhaltigen Erfolg von Kooperationen wichtig ist. Das ZFK-Spezial erscheint am Montag, 6. Juli, gemeinsam mit der neuen Printausgabe der ZFK. Zum Abo geht es hier.

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