Die Bundesnetzagentur wirbt für „Transparenz“, aber die Strom- und Gasnetzbetreiber sehen ihre Geschäftsgeheimnisse in Gefahr: Gerade hat die Behörde neue Daten zu Erlösobergrenzen veröffentlicht. Das sind aber im wesentlichen solche Informationen, die „einzelne“ Netzbetreiber freiwillig herausgerückt haben.
Zu den jüngsten Zahlen erklärte die Bundesnetzagentur: „Wir begrüßen, dass einzelne Netzbetreiber einer Veröffentlichung von Daten zugestimmt haben, die nach den geltenden Regelungen nicht veröffentlicht werden müssen. Umgekehrt ist es bedauerlich, dass sich die meisten Netzbetreiber einer größeren Transparenz verschlossen haben," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
BGH hatte den Regulierer gebremst
Seit vielen Jahren streiten Regulierer und Unternehmen, welche Informationen die Behörde aus den Netzentgeltprüfungen nicht-anonymisiert veröffentlichen darf. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2018 hatte den Publizitätspflichten, die in einer Novelle der Anreizregulierungsverordnung 2016 erweitert worden waren, wieder deutlich zurechtgestutzt.
Erlösobergrenzen und Effizienzwerte darf die Behörde weiterhin ohne Zustimmung der Netzbetreiber veröffentlichen. Unternehmensscharfe Details zu Regulierungskonto, Kapitalkostenaufschlag und von Aufwands- und Vergleichsparametern sind aber ohne ausdrückliche Freigabe der Unternehmen nicht mehr öffentlich einsehbar. (wa)


