Auf die Kommunen kommen infolge der Pandemie harte Zeiten zu.

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Bild: © Adobe Stock/fotoart111

Die Bundesnetzagentur wollte gegenüber der ZfK eine EKZ-Absenkung für neue Strom- und Gasnetze in der kommenden Regulierungsperiode auf 5,07 Prozent weder bestätigen noch dementieren.

"Wir bitten um Verständnis, dass wir die genannte Zahl im Moment nicht kommentieren. Wir beabsichtigen, den Eigenkapitalzinssatz Anfang Oktober festzulegen“, so BNetzA-Sprecher Fiete Wulff gegenüber der ZfK.

EKZ-Festlegung soll am 6. Oktober erfolgen

Bereits bei der Einleitung des Konsultationsverfahrens für die künftige Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetze Anfang Juli hatte die BNetzA betont, dass über den Wagniszuschlag noch Luft nach oben bei einer vorgeschlagenen EKZ-Absenkung auf 4,59 Prozent gibt.

Wie die ZfK erfuhr soll BNetzA-Chef Jochen Homann gegenüber dem Vertreter eines Energiekonzerns den Wert von 5,07 Prozent für Neuinvestitionen genannt haben. Laut Flurfunk soll die Festlegung der Verzinsung für die kommende 4. Regulierungsperiode am 6. Oktober erfolgen. (hcn)

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