Die Stahlindustrie gilt als einer der größten CO2-Emittenten und muss dabei bis 2050 CO2-neutral sein.

Die Stahlindustrie gilt als einer der größten CO2-Emittenten und muss dabei bis 2050 CO2-neutral sein.

Bild: © Industrieblick/stock.adobe.com

Die Neufassung des "Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (EDL-G) ist in Kraft getreten. Mit den Änderungen sollen einige der "kleineren" Großunternehmen von Auditpflichten entlastet werden. Im gleichen Atemzug werden aber auch Regelungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-, EEG- und Power-to-Gas-Anlagen fixiert.

Berater müssen sich registrieren

Seit 2015 müssen alle größeren Betriebe Energieaudits erstellen. Die Novelle führt nur eine Bagatellgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden Gesamtenergieverbrauch pro Jahr ein. Wer darunter bleibt, für den gelten vereinfachte Anforderungen. Solche Betriebe müssen künftig nur ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten über eine Onlinemaske an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden. Verschärfungen gibt es für Energieberater, die das Energieaudit durchführen. Die müssen nun Unterlagen beim BAFA einreichen und sich so registrieren lassen. So soll die Auditqualität verbessert werden. Es soll aber eine großzügige Übergangsfrist von drei Jahren geben.

Die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke weist darauf hin, dass Unternehmen, die der Energieauditverpflichtung unterliegen, dieser auch innerhalb eines Netzwerkes nachkommen können. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) war von Anfang an Partner der Initiative. Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels erklärt dazu, Energieaudits seien für Energieeffizienz-Netzwerke von grundlegender Bedeutung. Das Audit bilde die Basis für die Netzwerkarbeit. "Nur wenn der Status Quo bekannt ist, können Effizienzpotenziale analysiert und gehoben werden", so Wübbels. Die Netzwerke böten dazu Komplettlösungen an.

EU soll nicht mehr reinreden

Bei Power-to-X wird eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zurückgenommen, die dafür verantwortlich gewesen wäre, dass solche Anlagen mit Netzentgelten belastet worden wären. Bei KWK-Anlagen schafft die Novelle mehr Rechtssicherheit, weil ein bislang bestehender Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission abgeschafft wurde. (wa)

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