Im Juli sollen die CO2-Preis-Pläne im Klimakabinett diskutiert werden. Bild: © Monika_Skolimowska_ZB_dpa.jpg

Im Juli sollen die CO2-Preis-Pläne im Klimakabinett diskutiert werden. Bild: © Monika_Skolimowska_ZB_dpa.jpg

Bild: © Monika Skolimowska/ZB/dpa

Die Beschwerden von 1100 Netzbetreibern gegen die massive Absenkung der Eigenkapitalzinssätze in der dritten Regulierungsperiode hatten keinen Erfolg: Der Bundesgerichtshof hat einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2018 widersprochen, dass die Zinssätze zu niedrig festgelegt worden seien. „Einer Verbesserung der Investitionsbedingungen für die deutsche Netzwirtschaft ist damit eine Absage erteilt worden“, zeigt sich die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) enttäuscht.

Die Bundesnetzagentur hatte Ende 2016 entschieden, die Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode drastisch zu senken. Ein Viertel weniger unternehmerische Rendite sollte den Strom- und Gasnetzbetreibern zur Verfügung stehen – nach Ansicht der Netzbetreiber zu wenig, um die Sicherung des Netzbetriebes unter den komplexen Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen.

OLG Düsseldorf teilte die Bedenken der Netzbetreiber

Daraufhin gingen etwa 1100 Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Festlegung der Behörde beim OLG Düsseldorf ein. Dessen Entscheidung lautete im Frühjahr 2018, dass die Zinssätze fehlerhaft ermittelt worden seien und daher im Ergebnis unangemessen niedrig lägen. Doch der BGH teilt die Sicht des OLG nicht. „Leider hat sich der BGH im Ergebnis offensichtlich über die mit sachverständiger Hilfe ermittelten Tatsachen – und dabei insbesondere die dramatischen Veränderungen auf den Finanzmärkten – hinweg gesetzt“, kritisiert BBH-Anwalt Stefan Missling. Es gelte nun, die Entscheidungsgründe abzuwarten, um zu klären, welche Optionen Netzbetreibern verbleiben.

Bedauern beim VKU

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erwartet, dass der Ausbau der Verteilnetze durch die Entscheidung deutlich erschwert wird. An die 1,7 Millionen Kilometer Verteilnetz in Deutschland seien schon jetzt 1,6 Millionen Erneuerbare-Energie-Anlagen angeschlossen. Durch die Energiewende gebe es in den Verteilnetzen einen erheblichen Investitionsbedarf. Investitionen können aber nur dann erfolgen, wenn die Eigenkapitalzinssätze angemessen sind.

„Wir bedauern, dass der BGH entschieden hat, den Zinssatz auf dem ursprünglich von der Bundesnetzagentur festgelegten Niveau zu belassen“, so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Damit werde der Verteilnetzausbau erschwert. „Die Versorgung mit Strom braucht vor allem vor Ort eine leistungsfähige Infrastruktur. Es ist wichtig, dass Politik diese Tatsache stärker würdigt“, so Reiche.

BDEW: "Nicht nachvollziehbar"

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nannte das Urteil „nicht nachvollziehbar“. Die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalverzinsung für Investitionen in Strom- und Gasnetze gehörten zu den niedrigsten in ganz Europa, und das, obwohl in Deutschland ein wesentlich höherer Bedarf am Aus- und Umbau der Energienetze bestehe. Kapferer verwies auf ein Gutachten im Auftrag des BDEW. Demnach liegen die Zinssätze in Deutschland 0,79 Prozentpunkte unter dem europäischen und 1,49 Prozentpunkte unter dem internationalen Durchschnitt. Das seien völlig falsche Signale angesichts der Bedeutung des Energienetzes für die Herausforderungen der Energiewende.

Freude dagegen bei der Deutschen Umwelthilfe. Deren Bundesgeschäftsführer Müller-Kraenner findet, es sei Stromkunden nicht vermittelbar, dass die Verzinsung für den Bau von Stromleitungen deutlich höher liege als die Rendite privaten Gelds. Der BGH habe mit seiner Entscheidung die Stromkunden um insgesamt etwa zwei Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren entlastet. (wa)

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