Auf EU-Ebene ist die Entlastung für Stromspeicher bereits beschlossen. Nun muss sie auch ins nationale Recht übertragen werden.

Auf EU-Ebene ist die Entlastung für Stromspeicher bereits beschlossen. Nun muss sie auch ins nationale Recht übertragen werden.

Bild: © Stephanie Hofschläger

Im sogenannten Trilog haben sich am 19. Dezember EU-Parlament, EU-Kommission und Europäischer Rat auf ein Ende der Doppelbelastung von Stromspeichern geeinigt. Zuvor hatte der Rat nur für eine Entlastung von eigenerzeugtem Strom plädiert.

Viele Speichermöglichkeiten hatten sich in der Vergangenheit als unwirtschaftlich erwiesen, da Abgaben und Umlagen für das Ein-und Ausspeichern gezahlt werden mussten. Fossiler Strom konnte hingegen zu sehr geringen Abgaben eingespeist werden. Mit der Entscheidung der EU wird die Diskriminierung von Speichern bei der Erbringung von netzdienlichen Leistungen beendet. Die Neuregelung ist Bestandteil der Strombinnenmarktrichtlinie der EU und soll dafür sorgen, dass Schwankungen leichter ausgeglichen werden können.

Umsetzung in nationales Recht

"Auf europäischer Ebene hat man erkannt, dass Flexibilitätsoptionen wichtig sind und einen marktlich ausgestalteten Rahmen benötigen", sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE). Diese Einsicht brauche es dringend auch in der deutschen Politik, ergänzt er. Auch der Bundesverband Energiespeicher begrüßt die politische Entscheidung für systemdienlich eingesetzte Energiespeicher und bezeichnet Speicher als "vierte Säule des Energiesystems".

Der BNE setzt sich bereits seit 2015 dafür ein, dass netzdienliches Flexibilitätsverhalten von Stromverbrauchern im Strommarkt gefordert wird. (hol)

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