Im Saal des Europäischen Gerichtshofes mit Sitz in Luxemburg

Im Saal des Europäischen Gerichtshofes mit Sitz in Luxemburg

Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union

Die Bundesrepublik Deutschland habe in vier Punkten Richtlinien des Energiewirtschaftsgesetzes nicht ausreichend umgesetzt, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Giovanni Pitruzzella, am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-718/18).

Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Regeln zieht sich seit Jahren hin. Im Februar 2015 hatte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und Änderungen angemahnt. Weil Berlin die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde 2018 gegen Deutschland vor dem EuGH.

Brüssel: Bundesnetzagentur nicht unabhängig

Die EU-Kommission begründete dies unter anderem mit fehlender Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Diese habe als Regulierer nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit darin, wie sie Netztarife und andere Bedingungen festlege. Zahlreiche Aspekte seien vielmehr durch Verordnungen der Bundesregierung geregelt. Auch kritisierte die Brüsseler Behörde, dass bei Stromnetzbetreibern Karenzzeiten von Führungskräften nicht eingehalten worden seien.

Der Generalanwalt folgte der Argumentation und schlug am Donnerstag vor, der Klage der EU-Kommission stattzugeben. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie jedoch der Haltung des Generalanwalts. (dpa/hil)

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