Die Nachhaltigkeitsberichte von Firmen in der EU sollen künftig besser vergleichbar sein. Dafür beschloss die EU-Kommission am Montag europäische Standards für die verpflichtenden Auskünfte, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Sie decken etwa Umwelt- und Sozialthemen ab. Die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden für bestimmte Firmen verpflichtend. Auch der Kreis der künftig berichtspflichtigen, kommunalen Unternehmen wird dadurch erheblich ausgeweitet.
Der von der Kommission gestern angenommene delegierte Rechtsakt wird in der zweiten Augusthälfte dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung förmlich übermittelt. Der Prüfungszeitraum beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Rat und Parlament können nur ablehnen, nicht ändern.
Die Unternehmen müssen nach dem folgenden Zeitplan mit der Berichterstattung im Rahmen der ESRS beginnen:
- Unternehmen, die bisher der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterlagen (große börsennotierte Unternehmen, große Banken und große Versicherungsunternehmen - alle, wenn sie mehr als 500 Beschäftigte haben), sowie große börsennotierte Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten: Geschäftsjahr 2024, erste Nachhaltigkeitserklärung im Jahr 2025 veröffentlicht.
- Andere große Unternehmen, einschließlich anderer großer börsennotierter Nicht-EU-Unternehmen: Geschäftsjahr 2025, die erste Nachhaltigkeitserklärung wird 2026 veröffentlicht. Als groß im Sinne der Regulierung gelten auch kommunale Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG, die zwei der drei folgenden Größenkriterien übertreffen: Bilanzsumme von 20 Mio. Euro, Nettoumsatz von 40 Mio. Euro und 250 Mitarbeitende. Auch diese werden ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.
- Börsennotierte KMU, einschließlich börsennotierter Nicht-EU-KMU: Geschäftsjahr 2026, erste Nachhaltigkeitserklärung wird 2027 veröffentlicht. Börsennotierte KMU können jedoch beschließen, sich für weitere zwei Jahre von der Berichtspflicht zu befreien. Der letztmögliche Termin für ein börsennotiertes KMU, um mit der Berichterstattung zu beginnen, ist das Geschäftsjahr 2028, wobei die erste Nachhaltigkeitserklärung im Jahr 2029 veröffentlicht wird.
Die Informationen der Unternehmen sollen Investoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Verbrauchern helfen, die Auswirkungen eines Unternehmens etwa auf Umwelt und Klima einordnen zu können. (hoe/dpa)
