Die einen Erneuerbaren-Direktvermarkter hatten im Juli die Rückkehr zur reinen Leistungspreis-Reihenfolge im Strom-Regelenergiemarkt gerichtlich erzwungen. Die anderen sehen genau dadurch die Existenz ihrer Branche, die Integration der Regenerativen in den Strommarkt und die Systemstabilität selbst "akut gefährdet". 14 Direktvermarkter, davon drei kommunale, haben am Montag einen Brandbrief an den Präsidenten und an den Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann und Peter Franke, geschrieben und veröffentlicht.
Die Branchenunternehmen machen mit knapp 50.000 MW installierter Leistung fast zwei Drittel der deutschen Direktvermarktung aus. Sie stehen zu einem Treffen mit der BNetzA zur Verfügung und "bitten" den Energieregulierer "kurzfristig mit Nachdruck" um Folgendes:
- übergangsmäßig die Wiedereinführung einer "vierstelligen" Preisgrenze für die Regelarbeits-Preiskomponente beim Bieten für die Sekundärregelleistung (SRL) und die Minutenreserveleistung (MRL) innerhalb des Strom-Regelenergiemarktes. Einen Deckel von 9999 Euro pro MWh hatte die Beschlusskammer 6 der BNetzA Anfang 2018 bis Oktober 2018 eingezogen, nachdem am 17. Oktober 2017 in einer einzigen halben Stunde ohne erkennbaren Schiefstand des Stromsystems Arbeitspreise von 77.777 Euro pro MWh viele Zuschläge bekommen hatten. Diese mussten dann als Ausgleichsenergiepreise von bis zu 25.000 Euro pro MWh auf gegenläufig ungleichgewichtige Bilanzkreisinhaber umgelegt werden. Ein Jahr später ging der Regulierer zum "Mischpreisverfahren" über, das diesen Juli wiederum gerichtlich aufgehoben wurde. Damit blieb der Leistungspreis als das alleinige Vergabekriterium übrig, und der Deckel war auch weg.
- eine Ausweitung der linear auf-/absteigenden Ausgleichsenergiepreis-Kappung von sogenannten Nulldurchgängen auf alle Regelzonen-Zustände: Vor drei Jahren hatte die BNetzA eine "Branchenlösung" durchgewunken für jene Viertelstunden, in denen der Netzregelverbund(NRV)-Saldo gerade von positiv auf negativ kippte oder umgekehrt – daher "Nulldurchgänge" wie bei der Wechselspannungskurve – und daher zeitgleich viel Regelenergie abgerufen wurde. Im Ausgleichsenergiepreis wird also in manchen Viertelstunden ein hoher Euro-Betrag durch einen niedrigen NRV-Saldo geteilt. Ergebnis: horrende Ausgleichsenergiepreise. Diese werden seit 2016 bei NRV-Salden zwischen +500 und -500 MW gekappt, wenn dieser Preis den Durchschnitt der Intradaymarkt-Stundenpreise um 100 bis 250 Euro pro MWh über- oder unterschreitet, in linearer Funktion abhängig vom NRV-Saldo. Die restlichen Regelenergieaufwendungen werden dann auf Monatsbasis auf alle gegenläufig unausgeglichenen Bilanzkreise umgelegt. Die neue Situation sei nun oft, so Daniel Hölder zur ZfK, dass noch höhere Aufwände selbst dividiert durch höhere NRV-Salden immer noch horrende Ausgleichsenergiepreise hervorbrächten. Die Initiative schlägt einen Preisauf- und -abschlag von mindestens 10 Euro pro MWh gegenüber Intraday-Stundenprodukten und beispielsweise eine lineare Steigerung von 1,20 Euro pro MWh pro hinzukommende MW NRV-Saldo vor.
- Sie bringt auch ins Gespräch, dass die Vorhalteleistung nicht wie derzeit nur zweimal im Jahr von den ÜNB in ihrer Höhe im Benehmen mit der BNetzA neu festgelegt wird, sondern dynamisch an jedem Vortag neu, wenn sich mögliche Systemungleichgewichte und der daraus resultierende Ausregelungsbedarf schon besser voraussagen lassen.
Nicht mehr warten bis zum Regelarbeits-Markt
"Schnellstmöglich" fordert die Initiative der 14 auch die – vom EU-Netzkodex Stromausregelung vorgesehene und von der BNetzA erst für 2020 geplante – Einführung eines parallelen Regelarbeits-Marktes, in dem Akteure kurz vor dem Abrufzeitpunkt mit rein arbeitspreisbasierten Geboten um Abrufzuschläge buhlen, ohne schon am Vortag bei der Regelleistungs-Vergabe teilgenommen haben zu müssen. Dies führe zu einer hinreichenden Akteursvielfalt unter Beteiligung von Grünstrom-Kapazitäten. Doch so lange wollen diese Branchenunternehmen nicht warten, denn "extrem hohe Ausgleichsenergiepreise stellen eine massive Kostenbelastung (…) dar und können bereits binnen kurzer Zeit zu einer Existenzgefährdung zahlreicher Marktakteure führen". Das bisherige Ausgleichsenergie-System stelle aber auch für Stadtwerke und industrielle Verbraucher mit unsicheren Verbrauchsprognosen (bei ersteren mit Standardlastprofilen für Haushalte und Kleingewerbe) "eine enorme Bedrohung" dar. Daher ihre kurzfristigen Forderungen.
Die bisherigen Erfahrungen der unterzeichnenden Direktvermarkter sehen seit der Umstellung am 30. Juli einen Switch "weniger" großer Akteure im Regelenergiemarkt zurück zu Leistungspreisen von null oder nahe null und dafür vier- bis fünfstelligen Arbeitspreisen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) müssen diese Bieter seit Ende Juli wieder rein nach aufsteigendem Leistungspreis unter Vertrag nehmen. Damit haben diese Akteure natürlich noch kein Geld verdient, sie bieten ja eine Gratis-Vorhalteleistung für Vier-Stunden-Zeiträume an.
500 Mal so viel wie der Intraday-Preis
Kam es aber wegen eines Ungleichgewichts im physischen Stromsystem zum Abruf – und das geschieht nach Beobachtung der Initiative erstens auf breiterer Basis und zweitens verstärkt sowohl in der SRL als auch nochmal in der MRL – dann mussten die ÜNB an bestimmte Bieter Arbeitspreise bis zu –94.755 Euro pro MWh pro viertelstündigem Abrufzeitraum bezahlen. So geschehen am 4. August, einem Sonntag, in der MRL für 12 bis 16 Uhr. Mehr als die Hälfte der Vorhalteleistung wurde damals zu diesem Rekordpreis tatsächlich aktiviert. Das war mehr als das 500-Fache des zeitgleichen niedrigsten Intraday-Stromgroßhandelspreises von -80 Euro pro MWh.
Mehr noch: Solche Abrufe zu Rekordpreisen kommen auch in Viertelstunden vor, in denen das deutsche Stromsystem fast ausgeglichen erscheint, in dem die Bilanzkreisinhaber also eigentlich keine hohen Ausgleichsenergiekosten für eventuelle Ungleichgewichte in ihren Strommengenkonten erwarten. Im regelzonenübergreifenden Saldo (Netzregelverbund[NRV]-Saldo) ist das System auch ausgeglichen, aber nicht unbedingt in der einzelnen Regelzone, und vielleicht musste trotzdem viel Regelenergie abgerufen werden, weil sich der Saldo gerade von positiv auf negativ drehte oder umgekehrt.
"Bilanzkreise führen ist Lotterie geworden"
Die ÜNB müssen nun in der Ausgleichsenergie-Abrechnung mit den Bilanzkreisinhabern rekordmäßige Aufwendungen für Regelenergie-Abrufe durch den NRV-Saldo dividieren. So kommen Ausgleichsenergiepreise von 20.000 Euro pro MWh und mehr zustande – und das bei einem unauffälligen Systemzustand. "Wenn man in einer einzigen Viertelstunde mit seinem Bilanzkreis nicht ganz richtig liegt, kann einen das schon ein paar hunderttausend Euro kosten", konkretisiert Daniel Hölder, Geschäftsführer von Baywa r.e. Clens, einem der 14 unterzeichnenden Direktvermarkter, gegenüber der ZfK.
Er und seine Kollegen bringen vor, dass die Vermarktung von Wind- und Photovoltaikstrom systemimmanent einem Prognoserisiko von zehn bis 20 Prozent unterliegt und daher hier komplett ausgeglichene Bilanzkreise unrealistisch seien. Im Positionspapier heißt es: "Die Führung von Bilanzkreisen hat sich seit dem 30. Juli zu einer reinen Lotterie entwickelt, die spekulatives Handeln belohnt."
"Bei allen brennt die Hütte"
"Die Peaks sind existenzgefährdend", sagte Hölder zur ZfK. "Wir denken nicht daran, unser Geschäftsmodell aufzugeben, aber das ist dramatisch. Bei allen brennt die Hütte." Die Direktvermarkter müssten ihre höheren Ausgleichsenergiezahlungen durch höhere Dienstleistungsentgelte zulasten der Erneuerbaren-Anlagenbetreiber herausholen. Diese könnten sich dann so erhöhen, dass es für manche Anlagenbetreiber lukrativer sei, in der Managementprämie zu bleiben. Damit fielen sie aus der Integration im Stromgroßhandel wieder heraus.
Das Ziel des Regelenergiemarktes, die Abrufkosten verursachungsgerecht auf die Bilanzkreisinhaber umzulegen, sei überdies wegen hoher Kosten bei normalen Systemzuständen "ad absurdum geführt", so das Papier.
Die Unterzeichner und Nichtunterzeichner
Unterzeichnet haben das achtseitige "Positionspapier" neben Baywa r.e. Clens folgende Direktvermarkter:
- Alpiq
- Centrica
- Danske Commodities
- Getec Energie
- die kommunale MVV aus Mannheim
- Natgas
- Nordgröön Energie
- Quadra Energy
- die Stadtwerke München
- Statkraft
- Sunnic Lighthouse
- die Stadtwerke-Kooperation Trianel und
- WET Wind Energy Trading.
Interessant ist der Abgleich mit der jährlichen ZfK-Marktübersicht "EE- und KWK-Direktvermarkter", wer nicht – oder jedenfalls noch nicht – unterschrieben hat. Bei den Klägern gegen das "Mischpreissystem", Next Kraftwerke und Energy2market, ist dies klar. Dies ist eine Auswahl der anderen:
- Axpo
- die kommunale Drewag/Enso aus Dresden
- EnBW
- die kommunale Enercity aus Hannover
- Engie
- die kommunale Entega aus Darmstadt
- EWE aus Oldenburg
- die Gasag aus Berlin
- die kommunale Mark-E aus Hagen
- Naturstrom
- die kommunale Rheinenergie aus Köln
- die Stadtwerke-Kooperation Südweststrom und
- das Stadtwerke-Netzwerk Thüga.
Daniel Hölder sagte dazu, außer vieren hätten alle unterschrieben, die sie angeschrieben hätten. Diese vier hätten entweder nein gesagt, verfolgten einen anderen Weg, dasselbe Ziel zu erreichen, oder seien noch in der internen Abstimmung. (geo)


