Knapp vier Wochen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main gegen die Energieversorgung Offenbach (EVO) und Dietzenbach (EVD) haben die Unternehmen nun angekündigt in Berufung zu gehen. „Wir wollen Klarheit in dieser Grundsatzfrage“, begründet Harald Hofmann, Sprecher beider Versorger, den Entschluss.
„Im Interesse unserer Kunden ist es notwendig, eine langfristig rechtssichere und praktikable Lösung zu erreichen.“ Daher werde das Verfahren nun in Kürze den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen, so Hofmann weiter. Das OLG hatte am 21. März geurteilt, dass die beiden Fernwärme-Anbieter ihre Preise nicht einseitig ändern dürfen.
Urteil maßgeblich für die gesamte Branche
Die öffentliche Bekanntmachung der preislichen Anpassung reiche nicht aus für eine rechtswirksame Kostenanpassung gegenüber dem Verbraucher, so die Begründung des Gerichts. Vielmehr bedarf es einer übereinstimmenden Erklärung der Vertragspartner, wie dies z.B. durch den Weg einer Änderungskündigung gegeben ist.
Allerdings ließen die Frankfurter Richter den Weg der Revision offen, denn der Streitfall sei höchstrichterlich nicht geklärt. Die Klage, die ursprünglich vom Bundesverband Verbraucherzentrale in Berlin ausging, bekommt spätestens nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs einen Mustercharakter. (ls)