Grundpreis ist nicht gleich Grundpreis. Auch bei den Netzdiensten Rhein-Main in Frankfurt am Main nicht. Das Unternehmen setzt für Gaskunden mit Standardlastprofil (SLP) je nach Verbrauch sechs unterschiedlich hohe Grundpreise an.
Für Kunden, die pro Jahr höchstens 1000 Kilowattstunden (kWh) Gas verbrauchen, beträgt der Grundpreis des Netzbetreibers exakt null Euro. Wer bis zu 16.000 kWh verbraucht, zahlt jährlich gut 16 Euro. Wer noch mehr verbraucht, landet bei mindestens 38 Euro. Damit versucht der Netzbetreiber, der bisherigen Regelung gerecht zu werden, wonach Grund- und Arbeitspreis in "angemessenem Verhältnis zueinander zu stehen" haben.
Energiewirtschaft für Grundpreis-Stärkung
Die bisherige Regelung läuft aber Ende 2027 aus. Deshalb ist die Frage, wie Netzbetreiber künftig Grundpreise berechnen sollen, wieder hochaktuell. Das zeigte sich auch beim Expertenaustausch, den die Bundesnetzagentur am Mittwoch in Bonn organisierte.
Die Regulierungsbehörde selbst erwägt, den Grundpreis zu stärken und ihn verpflichtend zu machen, "um einen Deckungsbeitrag der Abnehmer bei sinkenden Mengen zu generieren". Sie geht nämlich davon aus, dass der Gasverbrauch im Zuge der Wärmewende deutlich sinken wird, Bau- und Betriebskosten aber trotzdem weiter anfallen.
Auch die Energiewirtschaft kann sich eine Stärkung des Grundpreises vorstellen. Regulierungsexperte Victor Fröse vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte, dass höhere Grundpreisanteile bei der Transformation helfen würden. Das könne bei Kunden einen Anreiz setzen, kaum mehr genutzte Gasnetzanschlüsse abzumelden statt höhere Fixkosten zu zahlen.
VKU und BDEW für Flexibilität
Fröse empfahl allgemein, Freiheitsgrade für Netzbetreiber bei der Ausgestaltung des Grundpreises beizubehalten, wenn nicht sogar auszuweiten. Es müsse auch möglich sein, die Netzentgelte vollständig über den Grundpreis abzubilden. Fröse sprach sich zudem gegen pauschale Mindest- und Höchstgrenzen aus.
Ähnlich positionierte sich Michael Koch, Regulierungsexperte des Branchenverbands BDEW. Es brauche keine starren Vorgaben, sondern Flexibilität, sagte er. Einen verpflichtenden Grundpreis lehnte er ab.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht hohe Grundpreise traditionell kritisch. Auch einen verpflichtenden Grundpreis lehnt er ab. "Dadurch würden Haushalte mit geringem Verbrauch belastet", argumentierte Energieexperte Florian Munder. Er sehe auch nicht, dass dadurch das strukturelle Problem steigender Netzkosten gelöst werde.
"Arbeitspreise haben weiterhin ihre Berechtigung", sagte Munder weiter. Damit bleibe der Zusammenhang zwischen Kosten und Verbrauch bestehen. Sparsame Verbraucher würden profitieren.
Sonderfall Wärmepumpe-Gas-Hybridheizung
Ein Beispiel aus der Praxis lieferte Jörg Becker, Bereichsleiter Asset Netze und Regulierung bei der Mainova, dem Mutterkonzern der Netzdienste Rhein-Main. Ein Sonderfall, der mitbedacht werden müsse, sei die Wärmepumpe-Gas-Hybridheizung. Das sei eine Übergangslösung für Mehrfamilienhäuser, bei denen ohnehin schon eine Gasheizung vorhanden sei. "Damit komme ich in der Energiewende schnell recht weit voran", sagte Becker.
Denn Gasheizung und Gasnetz würden nur noch dann genutzt, wenn der Verbrauch besonders hoch sei. Gleichzeitig müsse das Stromnetz weniger schnell ausgebaut werden, als wenn ausschließlich Wärmepumpen eingebaut würden. "Wir können nicht Frankfurt en bloc in 10, 15 Jahren umgraben."
In solchen Fällen würde sich das angemessene Verhältnis zwischen Grund- und Arbeitspreis verschärft stellen. Becker plädierte dafür, den Grundpreis "deutlich nach oben" zu öffnen und schon ab der nullten Kilowattstunde einen Grundpreis erheben zu können, "ohne dass man dabei ins Fettnäpfchen tritt".