Das Ringen um die Gasnetz-Kapitalverzinsung für die kommende Regulierungsperiode hat offiziell begonnen. Am Freitag veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihren Vorschlag. Dieser basiert erstmals auf der neuen Anreizregulierung, die unter dem Oberbegriff Nest bekannt ist und von der Regulierungsbehörde im vergangenen Jahr beschlossen wurde.
Künftig wird pauschal eine Finanzierung von 40 Prozent des Vermögens mit Eigenkapital und 60 Prozent mit Fremdkapital unterstellt.
Kapitalverzinsung
Kurz erklärt
Die Kapitalverzinsung ist für Gasnetzbetreiber ein wesentlicher Bestandteil der Erlöse, weil sie das in die Netze investierte Kapital vergütet. Sie schafft damit Planungssicherheit für Instandhaltung, Ausbau und die Anpassung der Infrastruktur. Fällt die Verzinsung zu niedrig aus, kann das Investitionen unattraktiv machen. Fällt sie zu hoch aus, belastet das die Netzentgelte der Verbraucher.
Für Gasnetzbetreiber ist eine angemessene Kapitalverzinsung zentral, weil sie die Finanzierung notwendiger Investitionen in den sicheren Weiterbetrieb, eine mögliche Umstellung auf Wasserstoff und den geordneten Rückbau nicht mehr benötigter Netze ermöglicht. Zugleich schaffen verlässliche Rahmenbedingungen Planungssicherheit in einem Geschäft, das durch sinkende Gasnachfrage, steigende Stückkosten und unsichere Zukunftsperspektiven geprägt ist.
Werte nur bedingt vergleichbar
Der jetzige Entwurf sieht vor, dass der Eigenkapitalzinssatz vor Steuern bei 5,76 Prozent liegen soll. Beim Fremdkapitalzinssatz sollen es 2,43 Prozent sein. In der Summe gibt dies eine sogenannte Wacc-Rate von 3,76 Prozent. Diese würde für die kommende Regulierungsperiode, also von 2028 bis 2032, gelten.
Die Bundesnetzagentur erläuterte, dass sie den Betrachtungszeitraum für den risikofreien Zins auf fünf Jahre verkürzt habe. Dies trage der Zinswende 2022 konsequent Rechnung. Andernfalls hätten Niedrigzinsen Ende der 2010er-Jahre den Wert zulasten der Netzbetreiber gedrückt.
In der laufenden Regulierungsperiode liegt der Eigenkapitalzinssatz vor Steuern bei 5,07 Prozent. Damit würde der Eigenkapitalzinssatz künftig um rund 0,7 Prozentpunkte steigen. Allerdings mahnt die Bundesnetzagentur, dass die Werte nur bedingt miteinander vergleichbar seien. "Maßgeblicher Grund dafür ist eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes", erklärt sie. Ohne diese Änderung würde der künftige Zinssatz höher ausfallen.
BDEW: "Chance verpasst"
Der Netzbetreiberverband BDEW reagierte enttäuscht auf den Vorschlag der Bundesnetzagentur. Der Entwurf verkenne die wirtschaftlichen Realitäten, schrieb er. "Mit diesen Regelungen kann das erforderliche Kapital für die Transformation der Gasnetze nicht beschafft werden." Die Behörde verpasse die Chance, die durch die Nest-Reform entstandenen Unsicherheiten bei Investoren zu beseitigen. Die vorgeschlagenen Zinssätze seien international nicht wettbewerbsfähig.
Auch Michael Seidel, Regulierungsexperte beim Aachener Analysehaus BET, kritisierte den Entwurf. Mit der vorgeschlagenen Eigenkapitalverzinsung stelle sich die zentrale Frage, ob Investoren und kommunale Gesellschafter unter den heutigen Rahmenbedingungen tatsächlich bereit sein würden, zusätzliches Eigenkapital für Gasnetze bereitzustellen. Auch die Fremdkapitalverzinsung erscheine nicht ausreichend.
Stellungnahmefrist bis zum 14. September
PwC-Regulierungsexperte Jan-Frederik Zöckler kommentierte, dass die vorgeschlagene Kapitalverzinsung "deutlich unter den Erwartungen der Branche" liege. Jetzt müsse analysiert und herausgearbeitet werden, welche Ansatzpunkte es gebe, um zu einem "vernünftigen höheren Wacc" zu kommen.
Viel Zeit bleibt den Beteiligten nicht. Bis zum 14. September können Verbände und Unternehmen zum Entwurf der Bundesnetzagentur Stellung nehmen. Für Branchenvertreter ist diese Frist zu kurz. Die endgültige Festlegung soll zum Jahresende erlassen werden.