EEG 2027: Stellt sich die Unionsfraktion mit eigenständigen Forderungen gegen den Entwurf aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)?

EEG 2027: Stellt sich die Unionsfraktion mit eigenständigen Forderungen gegen den Entwurf aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)?

Bild: © Michael Brandt/dpa

Die EEG-Novelle liegt nicht mehr allein in Katherina Reiches (CDU) Hand. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte den Entwurf federführend erarbeitet, das Kabinett ihn als Regierungsvorlage beschlossen – nun verlangt die CDU/CSU-Fraktion Änderungen an eben dieser Vorlage.

Die Unions-Fraktion will die laufende Förderung erneuerbarer Anlagen schrittweise beenden. Für 2038 soll es den letzten Zuschlag für neue Anlagen geben, 2045 soll die EEG-Betriebsförderung vollständig auslaufen. Das sieht eine 40-seitige Tabelle mit Änderungsvorschlägen der CDU/CSU-Fraktion vor (Stand 25. September). Das Papier liegt ZFK vor.

Der Vorschlag setzt beim Regierungsentwurf an, geht aber über dessen Marktumbau hinaus. Das Bundeskabinett hatte die EEG-Novelle am 29. Juli beschlossen; der Bundestag beriet sie am 24. September erstmals. Der Entwurf führt neue Marktregeln ein, hält bei zentralen Zahlungsansprüchen aber grundsätzlich an einer Laufzeit von 20 Jahren fest. Einen verbindlichen Endtermin für die laufende Betriebsförderung enthält er nicht.

Die Förderdauer soll Schritt für Schritt sinken

"Das EEG muss erstmals einen verbindlichen und langfristig vorhersehbaren Pfad aus der laufenden Betriebsförderung enthalten", heißt es in dem Unions-Papier. Die bislang grundsätzlich 20-jährige Förderdauer für Neuanlagen soll demnach mit jedem Jahr kürzer werden. Als Beispiele nennt die Union höchstens 18 Förderjahre für Zuschläge 2027, 15 Jahre ab 2030 und zehn Jahre ab 2035. 2038 soll der letzte Zuschlag vergeben werden – mit höchstens sieben Förderjahren. 2045 wäre die laufende Betriebsförderung beendet.

Zusätzlich will die Fraktion die im Gesetzentwurf vorgesehene Schwelle von 25 Kilowatt (kW) für den Zugang zur Marktprämie schrittweise bis 2038 anheben. Das Bundeswirtschaftsministerium solle dafür einen konkreten Stufen- und Jahrespfad vorlegen, so die Forderung. Welchen Wert die Schwelle am Ende erreichen soll, nennt das Papier nicht. Eine höhere Schwelle dürfte den Zugang kleinerer Neuanlagen zur Marktprämie weiter begrenzen.

Marktmodelle sollen ohne EEG-Rückweg auskommen

Auch Stromlieferverträge zwischen Erzeuger:innen und Abnehmer:innen – sogenannte Power Purchase Agreements (PPA) – will die Union strikt außerhalb des EEG halten. Wer eine Anlage über ein PPA oder ein anderes Marktmodell finanziert, soll keine zusätzliche Absicherung aus dem EEG und keine PPA-spezifische Förderkomponente erhalten. Außerdem soll es keinen Rückweg in die EEG-Förderung geben, wenn ein Projekt zunächst marktlich finanziert wurde.

Kurz erklärt: Was ist ein PPA?

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein meist langfristiger Stromliefervertrag zwischen Erzeuger:innen und Abnehmer:innen. Der Vertrag legt etwa Preis, Menge und Laufzeit fest. Bei einem physischen PPA wird Strom geliefert; bei einem virtuellen PPA werden Preisunterschiede finanziell ausgeglichen. PPAs können Erzeuger:innen planbare Erlöse und Abnehmer:innen mehr Sicherheit bei der Strombeschaffung bieten. Die Union will solche Verträge künftig strikt von der EEG-Förderung trennen.

Bei zweiseitigen Differenzverträgen (CfDs), den der Regierungsentwurf vorsieht, lehnt die Fraktion einen zusätzlichen Marktwertkorridor ab. Eine staatliche Absicherung nach unten müsse mit einer Rückzahlung oberhalb des abgesicherten Werts verbunden bleiben, heißt es in der Begründung. Die Union will damit verhindern, dass Betreiber:innen in einem zusätzlichen Preisbereich Gewinne behalten, während der Staat einen Teil des Erlösrisikos trägt. Ein separates Verhandlungspapier-Thema ist die Finanzierung von PPA: Das Bundeswirtschaftsministerium soll prüfen, ob die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Abschlussrisiken mittelständischer Unternehmen außerhalb des EEG absichern könnte. Dabei handelt es sich eher um eine Prüfbitte und keinen konkreter Förderanspruch.

Auch die Ausschreibungswerte sollen sinken

Bei den Ausschreibungen fordert die Union niedrigere Höchstwerte. Für Windenergie an Land strebt sie einen Wert in Richtung 5,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) an, für Photovoltaik im ersten Segment 4,0 ct/kWh. Beim zweiten Photovoltaiksegment nennt das Papier perspektivisch 7,5 ct/kWh als Kostensenkungsziel. Zudem lehnt es eine automatische Indexierung ab und will nachträgliche Anhebungen durch die Bundesnetzagentur begrenzen.

Der Regierungsentwurf setzte hingegen für 2027 andere Obergrenzen: 7,1 ct/kWh für Wind an Land, höchstens 5,9 ct/kWh für das erste Photovoltaiksegment und 9,9 ct/kWh für das zweite. Ausschreibungshöchstwerte sind keine garantierten Vergütungen. Sie begrenzen, mit welchem Preis sich Projekte um einen Zuschlag bewerben können. Die Unionswerte sind zudem nicht durchweg als sofort geltende Sätze formuliert: Beim zweiten Segment nennt das Papier ausdrücklich ein längerfristiges Ziel.

Bei großen Freiflächenanlagen will die Fraktion die Grenze für eine EEG-Förderung von 50 auf 20 Megawatt (MW) senken. Projekte oberhalb von 20 MW sollen nach ihrer Vorstellung vor allem über PPAs und andere marktliche Modelle finanziert werden. Auch das verschiebt größere Anlagen stärker in den Markt, statt sie über das EEG abzusichern.

Ein Verhandlungspapier, kein Beschluss der Bundesregierung

Das Papier reicht über den Ausstiegspfad hinaus. Es behandelt unter anderem Speicher, Wasserkraft, Biomasse, kommunale Beteiligung und Netzanschlüsse. Nicht jeder Punkt ist ein fertiger Änderungsantrag: Einige Passagen fordern das Ministerium zunächst zu einer Prüfung oder Begründung auf.

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Die Koalitionsverhandler:innen müssen nun entscheiden, welche Vorschläge sie in den Gesetzentwurf übernehmen wollen. Nach dem bisher bekannten Zeitplan sollen die Gespräche Mitte Oktober abgeschlossen sein. Ob das gelingen wird, scheint im Angesicht der teils sehr maximal formulierten Verhandlungspunkte der Union zumindest fraglich.

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