Diskussionen über den Gasnetz-Zins können ziemlich schnell ziemlich technisch werden. Ist der Betafaktor wirklich sachgerecht? Lässt sich der Betrachtungszeitraum für den risikofreien Zins nicht doch noch um ein Jahr verschieben? Und wird der Eigenkapitalzins wirklich den Erwartungen der Finanzgeber gerecht?
Sie können aber auch ziemlich schnell ziemlich grundsätzlich werden. Der VKU-Stadtwerkekongress, an dem auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, teilnahm, lieferte beides.
Netzbetreiber halten Wacc für zu niedrig
Anlass der aktuellen Debatte ist ein neuer Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Die Behörde will den Gesamtkapitalzins, kurz Wacc, für die kommende Regulierungsperiode auf 3,76 Prozent festlegen. Dabei wird pauschal eine Finanzierung von 40 Prozent des Vermögens über Eigen- und 60 Prozent des Vermögens über Fremdkapital unterstellt. Dem Verbraucherzentrale-Bundesverband ist der Wacc-Satz zu hoch, den Netzbetreibern dagegen viel zu niedrig.
Georg Friedrichs, Chef des Berliner Gasag-Konzerns, eröffnete die Kritik. Er habe beim Chef der Bundesnetzagentur immer den Eindruck, es sei ein fundamentaler Irrtum im Kopf: nämlich der, dass Netzbetreiber Gasnetze als eine Art Sparbüchse für die Stromnetze nutzen würden. "Das ist ein gefährlicher Unsinn."
Gasnetze würden zwar nicht mehr wachsen, sagte Friedrichs. Allerdings ließen sie sich auch nicht auf Verschleiß fahren. "Ein Gasnetz wird bis zum letzten Tag dieselben Investitionen fordern, wie wir sie heute und gestern hatten." Ansonsten würde die Geschäftsführung ins Gefängnis gehen. "Das heißt: Dieses Geld wird nicht für Stromnetze zur Verfügung stehen."

Wir investieren in einen Jumbo-Jet, kriegen aber die Kosten eines Regionalflugzeugs zurückerstattet.
Claudia Rathfux,
Kaufmännische Geschäftsführerin, NBB
Claudia Rathfux von der Gasag-Tochter Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) legte mit Blick auf den vorgeschlagenen Wacc-Zins nach. Deutschland sei Schlusslicht im europäischen Vergleich. "Wir investieren in einen Jumbo-Jet, kriegen aber die Kosten eines Regionalflugzeugs zurückerstattet."
Müller zu Eigenkapitalzins: Haben Wort gehalten
Das ließ Bundesnetzagentur-Chef Müller so nicht stehen. "Zwischen Strom und Gas gibt es einen signifikanten Unterschied", konterte er. "Dem wird die Bundesnetzagentur gerecht." Niemand werde ernsthaft erzählen wollen, dass es im Gasbereich die gleichen Herausforderungen gebe wie im Stromsektor.
Müller erinnerte daran, dass bei der Bewertung des neuen Zinses für Gasnetze zwei weitere Regelwerke zu berücksichtigen seien: die Festlegung Kanu 2.0, die Betreibern eine flexiblere Abschreibung ihrer Gasnetze erlaubt, und die Festlegung "BRÜCKEN", die die Anerkennung von Rückstellungen für die Stilllegung und den unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen regelt. Dies habe Gasnetzbetreibern signifikante Spielräume gegeben.
Aus Müllers Sicht hat die Bundesnetzagentur zudem ihr Versprechen gehalten. "Wir haben zugesagt, den Eigenkapitalzins strukturell zu erhöhen." Das habe seine Behörde umgesetzt.
Laut Festlegungsentwurf soll der Eigenkapitalzins zukünftig bei 5,76 Prozent liegen. Ohne Senkung der Körperschaftssteuer wäre sogar ein Zins von 5,93 Prozent herausgesprungen, sagte Müller. Das sei fast ein Prozentpunkt mehr als aktuell. Der derzeitige Satz liegt bei 5,07 Prozent. Wo es Spielräume gegeben habe, habe die Behörde diese zum Wohle der Branche genutzt, sagte Müller. Das stimme nur teilweise, entgegnete NBB-Geschäftsführerin Rathfux. Gasnetzbetreiber kritisieren beispielsweise die Absenkung des Betafaktors, der das systematische Risiko bewertet, dem die Gasnetzbetreiber unterliegen.
Streit um Fremdkapitalzins
Der Fremdkapitalzins bilde sich wiederum aus einer "historischen Wahrheit", erläuterte der Bundesnetzagentur-Chef weiter. Was er meinte: Für den Fremdkapitalzins werden die durchschnittlichen Zinswerte aus den letzten fünf Jahren vor Festlegung des neuen Zinses einbezogen. Wird der Zins also wie geplant noch in diesem Jahr endgültig festgelegt, werden die Jahre 2021 bis 2025 berücksichtigt.
Das Problem für Gasnetzbetreiber: 2021 waren die Zinsen noch sehr niedrig, was den Fremdkapitalzins nach unten drückt. Die Energiebranche fordert deshalb, die endgültige Festlegung erst Anfang 2027 zu treffen. Dann würde sich der Betrachtungszeitraum auf die Jahre 2022 bis 2026 verlagern.
Müller ließ nicht erkennen, dass seine Behörde dem nachkommen würde. Historisch habe die Bundesnetzagentur Zinssätze für Strom- und Gasnetze gemeinsam festgelegt, sagte er. Hätte seine Behörde diese Praxis fortgeführt, hätte sie schon in diesem Jahr für beide Bereiche Zinssätze veröffentlichen müssen. Seine Behörde komme der Branche entgegen, indem sie die Verzinsung für Stromnetzbetreiber erst im kommenden Jahr festlegen werde.
Müller: Signifikant andere Marktbedingungen im Strombereich
Müller prognostizierte zudem, dass seine Behörde bei der Kapitalverzinsung für den Strombereich zu anderen Ergebnissen kommen werde. Er sehe im Strombereich signifikant andere Marktbedingungen als im Gassektor.
Unterstützung erhielten die Gasnetzbetreiber von Steffen Wöhler, Regulierungsexperte des Beratungsunternehmens EY. Für Finanzierungsgeber seien Investitionen in Gasnetze unsicherer geworden, sagte er. "Wir sehen schon, dass mehr Fragen zur operativen Fitness, aber auch zur langfristigen Perspektive gestellt werden." Der neue Wacc habe die Lage für kommunale Gasnetzbetreiber nicht einfacher gemacht.