Die Gaspreis-Anpassungen der Stadtwerke Delmenhorst in den Jahren 2004 und 2011 waren berechtigt. Das hat der Bundesgerichtshof laut einer Pressemitteilung des Kommunalversorgers am 29. Januar bestätigt. Damit habe der BGH in drei Revisionsverfahren bezüglich der Gaspreis-Erhöhungen zugunsten der SWD entschieden. In zwei dieser Verfahren habe der BGH die Auffassung des OLG Oldenburg geteilt, dass die Preisänderungen berechtigt waren. In dem dritten Verfahren hatte das Landgericht Oldenburg die Verurteilung eines Tarifkunden durch das Amtsgericht Delmenhorst abgeändert und die Klage der SWD abgewiesen.
Allerdings hatte sich das Amtsgericht nicht mit den von den SWD vorgelegten Kostensteigerungen befasst, schreiben die Stadtwerke. Dieses Urteile habe der Bundesgerichtshof aufgehoben und eine Neubeurteilung durch eine andere Kammer des Landgerichts angeordnet. Delmenhorst war eine der Hochburgen von bundesweit tausenden gerichtlichen Auseinandersetzungen seit 2004 zwischen Privatkunden, die unter Berufung auf angeblich nicht regelkonforme Preiserhöhungen entweder die Differenzbeträge einbehielten oder zurückforderten, und Gasversorgern, die sich auch bei sogenannten Sondertarifen am Procedere orientierten, das die damalige Vorläuferin der Gas-Grundversorgungsverordnung vorgab.
Zwischenzeitlich über 1000 Gaspreisrebellen
Der Gaspreisstreit beschäftigte seit 2004 alle Zivilinstanzen bis zum Bundesgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof, teilweise mehrmals durch die Instanzen. Delmenhorst hatte zwischenzeitlich über 1000 Gaspreisrebellen. Doch während andernorts die Gerichte schon abschließend entschieden, und zwar unterschiedlich, oder Massenvergleiche abgeschlossen wurden, flackerte der Streit in Delmenhorst, wo es vor Jahren ebenfalls 160 gütliche Einigungen gegeben hatte, hin und wieder auf. (hoe/geo)
