Unter dem Vorsitz von Jürgen Kühnen hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Mittwoch entschieden, dass der Müllentsorger Remondis die Inhaberin der Marke "Der grüne Punkt", die DSD Duales System Holding, nicht übernehmen darf. Das Bundeskartellamt hatte diese Fusion mit Beschluss vom 11. Juli 2019 untersagt. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Entsorgungsunternehmens bleibt nun ohne Erfolg.
Auf dem Markt für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben würden die beteiligten Unternehmen durch ihren Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangen. Dieser Gefahr können die von den Unternehmen angebotenen Nebenbestimmungen nicht ausreichend begegnen, heißt es in der Begründung des OLG. Der Verkauf von zwei Aufbereitungsanlagen durch Remondis etwa dürfte den Marktanteil der an der Fusion beteiligten Unternehmen nicht dauerhaft abschmelzen, weil die betreffenden Kapazitäten zur Glasaufbereitung vollumfänglich auf benachbarte Remondis-Aufbereitungsanlagen verlagert werden könnten.
Ein Monat Frist
Der zeitlich beschränkte Verzicht der DSD auf eine Lohnaufbereitung von Glasscherben würde ebenfalls nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verlagerung von Marktanteilen auf Wettbewerber führen und liefe überdies auf eine unzulässige, laufende Verhaltenskontrolle hinaus. Deshalb liegen die Voraussetzungen für eine Untersagung der Fusion vor, heißt es in der 44-seitigen Urteilsbegründung (Aktenzeichen VI-Kart 3/19 (V)). Die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
„Mit der Bestätigung der Untersagung hat das Gericht die richtige Entscheidung getroffen. Das Amt hat seine Entscheidung fundiert und nachvollziehbar begründet", sagt Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft ist die Sache ebenfalls eindeutig: Hätten die beiden Marktriesen Remondis und DSD fusioniert, wäre eine neue Schwelle der Marktmacht überschritten gewesen. Mutter- und Tochterunternehmen hätten sich gegenseitig maßgeschneiderte Angebote zuspielen und dadurch Mitbewerber praktisch ausschalten können."
Schwierige Wettbewerbssituation
Der Zusammenschluss wäre ein Katalysator für die ohnehin bestehende Erosion des Wettbewerbs auf dem Entsorgungsmarkt gewesen. Remondis habe in den vergangenen Jahren mit einer aggressiven Strategie Dutzende kleine und mittelständische Entsorger übernommen, so der VKU weiter. "Die zunehmende Marktkonzentration hat dazu geführt, dass Remondis in einigen Regionen viele oder sogar alle Wettbewerber vom Markt verdrängt hat. Die Folge: Die Gesetze des Marktes sind außer Kraft gesetzt, was zulasten der Wettbewerber geht und bei den Bürgerinnen und Bürgern in Form von höheren Preisen ankommt", stellt Hasenkamp fest. (hp)
