Justitia, die Göttin des Rechts mit Augenbinde (ohne Ansehen der Person) und Waagschale (der be- und entlastenden Argumente)

Justitia, die Göttin des Rechts mit Augenbinde (ohne Ansehen der Person) und Waagschale (der be- und entlastenden Argumente)

Bild: © Thorben Wengert/pixelio.de

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat eine irreführende Werbung mit "grünem Regionalstrom" verboten. Ein Flensburger Unternehmen, das Energielieferungsverträge vermittelt, hatte mit "sauberem Strom aus der Nachbarschaft geworben", obwohl das Unternehmen auch Strom aus Anlagen vermittelt, die mehrere 100 Kilometer von dem interessierten Verbraucher entfernt stehen, wie das OLG am Freitag in Schleswig mitteilte.

Die beanstandete Werbung lautete: "Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose. So bekommst du 100 % saubere Energie."

OLG: Von Direktstrom kann keine Rede sein

Die Werbeaussage "Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" erweckt laut OLG den Eindruck, der gelieferte Strom stamme unmittelbar und direkt aus der Anlage desjenigen Betreibers, mit dem der Verbraucher den Energielieferungsvertrag abgeschlossen habe. Dieser Eindruck werde auch durch den weiteren Inhalt des Werbeauftritts unterstrichen. "Das ist jedoch objektiv falsch, weil der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeist und sich der Strom dort mit Strom aus anderen Quellen vermischt", betonte das OLG.

Auch die Aussage, das Unternehmen vermittle "grünen Regionalstrom" sei "unlauter, weil der beworbene Strom nicht nur aus Anlagen in räumlicher Nähe des Verbrauchers stammt".

Revision ausgeschlossen

Das OLG ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zu. Das Unternehmen könnte aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage eines Vereins zur Förderung lauteren Geschäftsverkehrs gegen die Werbung noch abgewiesen. (dpa/amo)

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