Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz darf vorerst weiter Kohle fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag entschieden. Es gab damit einer Beschwerde des Energieunternehmens Leag gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus statt, wie das OVG weiter mitteilte.
Zur Begründung hieß es unter anderem, eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen - unter anderem die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energieversorgung - verbunden. Dem gegenüber seien die Folgen einer Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen Gebiete vergleichsweise gering.
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte die Leag im Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern dürfen. Dagegen hat der Tagebaubetreiber als Beigeladener beim Prozess Beschwerde beim OVG eingelegt. Das Unternehmen hatte bei einem Stopp von gravierenden Folgen für die Energieversorgung in der Region gesprochen. Das OVG hat nun entschieden, dass der Tagebau vorerst weiter betrieben werden darf.
Unterschiedliche Reaktionen aus der Politik auf Tagebau-Weiterbetrieb
Der vorläufige Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bei den Fraktionen im Brandenburger Landtag unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die Fraktionen von SPD und CDU zeigten sich erleichtert, die Grünen wollen das ausstehende Urteil im Hauptsacheverfahren abwarten. Für die Linke ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg und der vorgenommene Abwägungsprozess «nicht nachvollziehbar».
Nicht nur die Energieversorgung sei in der aktuellen Krise sichergestellt, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Roick. Als Lausitzer sei ihm wichtig, dass nun fünf Jahre weniger Wasser gehoben werden müsse, denn bei einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte der Hauptbetriebsplan mit entsprechenden Prüfungen neu gefasst werden müssen. Zudem hätte das Verzögerungen bei den Rekultivierungsmaßnahmen nach sich gezogen.
Der Cottbuser Michael Schierack aus der CDU-Fraktion nannte den Gerichtsbeschluss eine «weise Entscheidung» - auch mit Blick auf die neue geostrategische Situation bei der Energieversorgung und der Tatsache, dass der Tagebau in anderthalb Jahren zu Ende sei. Damit gebe es Sicherheit und Klarheit für die gesamte Region.
"Jetzt herrscht noch weniger Klarheit als vorher"
Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke wollte den Gerichtsbeschluss nicht weiter kommentieren. In der Hauptsache sei noch nichts entschieden, das eigentliche Urteil stehe noch aus und müsse rasch kommen. «Jetzt herrscht noch weniger Klarheit, als vorher», sagte Raschke. «Wir schauen ganz besonders auf die Wasserfrage». Ende 2022 läuft nach Angaben der Grünen Liga die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagbau aus und muss neu beantragt werden. Die Grube soll noch bis Ende 2023 Kohle fördern.
Mit der OVG-Entscheidung ist der juristische Streit noch nicht beendet, das Verfahren ist weiter am Verwaltungsgericht Cottbus anhängig. Ob es in der Sache zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens kommt, ist derzeit nicht abzusehen. Die Frage, ob die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Rahmen der Genehmigung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023, rechtsgültig ist, dürfe nicht unbeantwortet bleiben, sagte die Sprecherin der Linken für den Strukturwandel in der Lauitz, Anke Schwarzenberg.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten eine «drastische» Wasserentnahme im Tagebau kritisiert und waren mit einem Eilantrag gerichtlich gegen den Braunkohletagebau vorgegangen, um den Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug zu setzen. Sie hatten festgestellt, dass die Leag in dem Tagebau seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. (dpa/hoe)


