Die Nutzung des eigenen Fahrzeugs hat seit April 2020 deutlich zugenommen, der öffentliche Nahverkehr und Shared-Mobility verlieren weiter an Attraktivität.

Die Nutzung des eigenen Fahrzeugs hat seit April 2020 deutlich zugenommen, der öffentliche Nahverkehr und Shared-Mobility verlieren weiter an Attraktivität.

Bild: © Bernd von Jutcrzenka/dpa

Die Stiftung Klimaneutralität hat den Vorschlag "Intelligente CO2-Bepreisung für PKW" herausgegeben. In diesem erläutert sie, wie der Wechsel von Verbrennungsmotoren auf umweltfreundlichere Varianten erfolgen könnte. Hierbei fließt auch eine Analyse von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) mit ein. Das Gutachten der Rechtsanwälte kommt zu dem Schluss, dass ein "Verbrennerverbot" "zwar verfassungsrechtlich zulässig, aber durch eine nationale Regelung wohl nicht europa-rechtskonform umsetzbar" sei.

BBH hat hierfür verschiedene rechtliche Regelungen und ihre Auswirkungen begutachtet wie die Schutzverstärkungsklausel oder dem Umweltschutz, die ein Verbot rechtfertigen könnten. Der Clou sei jedoch laut den Rechtsanwälten die EU-Typengenehmigung, die als Unionsrecht das nationale Recht steche. Wenn ein Fahrzeug in der EU zugelassen wird, hat es eine Betriebserlaubnis, die für die gesamte EU gelte. Die könne nicht einfach ausgehebelt werden.

Verbrenner durch Abgasnorm ausschließen

Eine Möglichkeit gebe es jedoch: Ein solches Verbot müsste auf "europäischer Ebene eingeführt werden". Umgesetzt werden könnte dies durch neue Euro-Abgasnormen mit "deutlich strengeren" Emissionsgrenzwerten für Kfz und leichte Nutzfahrzeuge. Dadurch könnten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor keine Typgenehmigung mehr erhalten.

Von dem Gutachten bestärkt, liefern die Köpfe hinter der Stiftung Klimaneutralität ihren Vorschlag. Das Konzept dreht sich dabei um die Weiterentwicklung der Kfz-Steuer. Laut dem Vorschlag könne damit eine "intelligente CO2-Bepreisung" geschaffen werden. Wichtig: Die Maßnahmen nehmen ausschließlich Neufahrzeuge ins Visier.

Konkret sieht es Folgendes vor: Die Bemessungsgrundlage ist zukünftig alleine der CO2-Ausstoß, der Hubraum solle demnach entfallen. Zudem wird zwischen drei Fahrzeugkategorien unterschieden; elektrisch, Benzin- bzw. Dieselfahrzeug und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Rein elektrische Fahrzeuge sollen laut dem Konzept von der Kfz-Steuer ausgenommen werden. Die aktuelle Befristung der Steuerbefreiung zum 31.12.2030 soll zudem aufgehoben werden.

Plug-in-Hybride und Verbrenner neu besteuern

Bei den Benzin- und Dieselfahrzeuge sollen die CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer nach Herstellerangabe so besteuert werden, dass "über einen 10-Jahreszeitraum gerechnet, die durchschnittlichen Preisunterschiede" zu den E-Autos ausgeglichen würden. Bei den Hybridfahrzeugen soll jedes Gramm CO2-Emission pro Kilometer höher besteuert werden. Denn der "reale Kraftstoffverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß" seien oft "deutlich höher" als in den Fahrzeugangaben. Außerdem sollen nach dem Konzept die Kaufförderungen wegfallen. Außerdem soll die finanzielle Förderung von E-Autos auslaufen, weil es nicht Aufgabe des Staates sei, mit Steuergeldern die Fahrzeuge zu subventionieren.

Dementsprechend sei es hilfreich, beim Fahrzeugverkauf die Höhe der Kfz-Steuer zukünftig mit auszuweisen, und der Ausbau der Ladeinfrastruktur müsse stärker forciert werden. Die Stiftung Klimaneutralität wird von Rainer Baake geleitet, welcher Gründungsdirektor der Agora Energiewende sowie Energie-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium war. (gun)

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