Die Suche nach geeigneten Flächen erschwert noch imemr den Ausbau von Windkraftanlagen an Land. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hofft nun auf eine regulatorische Erleichterung. Ende März hat die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP angekündigt, eine kommunale Öffnungsklausel im Baurecht umzusetzen.
Damit soll es Gemeinden ermöglicht werden, schnell Windenergieprojekte umzusetzen. Der BWE begrüßt demnach, dass diese Änderung noch vor der Sommerpause umgesetzt werden soll.
"Mit der kommunalen Öffnungsklausel erweitert die Bundesregierung jetzt den Spielraum der Kommunen, eigenständig Flächen bereitzustellen", sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. "Das ist einwichtiger Schritt, um vor Ort die Energiewende umzusetzen und lokalen Unternehmen den Weg für die Dekarbonisierung zu ebnen."
Verfügbarkeit von Flächen
Damit könnten Kommunen den Spielraum, den sie bereits für die PV-Freifläche nutzten, zukünftig auch für Onshore-Windprojekte einsetzen. "Wir erwarten, dass durch diese positive Gemeindeöffnungsklausel die Verfügbarkeit von Flächen steigen wird und dadurch der Ausbau der Windenergie einen zusätzlichen Push erfährt", so Heidebroek.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es etwa eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, die Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen in so genannten "benachteiligten Gebieten" zu erweitern. Nordrhein-Westfalen hat diese Klausel bereits genutzt, um neue Flächen auszuweisen. (jk)



