Der 15 Kilometer nordöstlich von Trier gelegene Solarpark besteht aus rund 19.600 Solarmodulen.

Der 15 Kilometer nordöstlich von Trier gelegene Solarpark besteht aus rund 19.600 Solarmodulen.

Bild: © Trianel

Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden, die wieder vernässt werden, zur Konsultation gestellt. Für solche Anlagen gelten besondere Anforderungen, damit sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Das Verfahren dient nun dazu, die Festlegung dieser Anforderungen vorzubereiten, wie die Behörde mitteilt.

Die Festlegung soll demnach bis zum 1. Juli 2023 erlassen werden. Die Konsultation ist öffentlich, Stellungnahmen können bis zum 17. März 2023 eingereicht werden.

Doppelnutzung von Grünland

Besondere Solaranlagen auf Grünland sind demnach solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss.

Bei den Solaranlagen auf entwässerten Moorböden stehe dagegen eine Wiedervernässung von Moorböden im Vordergrund: Durch eine Wiedervernässung wird der Boden wieder wassergesättigt, so dass der CO2-Ausstoß vermindert und perspektivisch Treibhausgase vom Moorboden gespeichert werden können. (jk)

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