Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Zuschläge der Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekannt gegeben.Wieder wurde die KWK-Ausschreibung überzeichnet. Dieses Mal sogar noch deutlicher als die vorangegangene Ausschreibung.
Zu der ausgeschriebenen Menge von rund 75,7 Megawatt wurden 18 Gebote mit einem Volumen von knapp 131 Megawatt eingereicht (1. Juni 2021: 58,5 MW Volumen / 111,6 MW eingereicht), teilt . Zwei Gebote waren aus formalen Gründen unzulässig, teilt die Behörde mit. Von den 16 zulässigen Geboten erhielten drei Gebote mit einem Volumen von 76,444 Megawatt einen Zuschlag. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,00 ct/kWh bis 6,49 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,11 ct/kWh.
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme unterzeichnet
Zur ausgeschriebenen Menge von ungefähr 25,5 Megawatt wurden sieben Gebote mit einem Volumen von rund 21,4 Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme unterzeichnet. Alle fünf zulässigen Geboten erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 10,47 ct/kWh und 11,98 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,37 ct/kWh. Die ausgeschriebene Menge konnte mit 17,167 Megawatt nur teilweise ausgeschöpft werden.
Stahl: "Es wurde unterschätzt"
„Dass die Ausschreibung deutlich überzeichnet sein wird, war vorhersehbar“, kommentiert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). Er hatte davor bereits im September in einem ZfK-Interview gewarnt. Es sei logisch, wenn ein Gesetz verabschiedet werde, welches das Segment erweitere und nun mehr Anlagen sich bewerben müssen. „Vor allem wurde unterschätzt, wie viele Anlagen aus dem Gewerbe oder im Contractor-Modell auf dem Markt agieren werden. Es geht nicht immer nur um jene für die Energiewirtschaft“, sagt Stahl gegenüber der ZfK.
Die Lösung für den B.KWK-Präsident liegt auf der Hand: „Die Ausschreibungsvolumina müssen heraufgesetzt werden, sonst passiert die Überzeichnung immer wieder.“ Vor allem bräuchte es eine Ausschreibungsmenge von 1500 Megawatt anstatt der bisherigen 75 Megawatt. „Es existieren genügend Prognosen, dass wir die nahezu doppelte Strommenge in den kommenden Jahren brauchen werden. Die kann nicht alleine von den erneuerbaren Energien in der winterlichen Dunkelzeit abgedeckt werden.“ Die KWK ist zur Residuallastabdeckung „essenziell“. Dies verstehe auch so langsam die Politik, schließt Stahl ab. (gun)


