Kommunale Unternehmen könnten die Daten von gekauften, gemieteten und geleasten Anlagen nutzen, um zum Beispiel selbst die Wartung durchzuführen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln oder Prozesse zu optimieren.

Kommunale Unternehmen könnten die Daten von gekauften, gemieteten und geleasten Anlagen nutzen, um zum Beispiel selbst die Wartung durchzuführen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln oder Prozesse zu optimieren.

Bild: © pro motion pic/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag, 14. Februar, das Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) eröffnet. Die Konsultation für das Verfahren endet am 20. April dieses Jahrs.

Verbraucher:innen sollen zukünftig im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können. Geplant ist auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschlusssituation informieren muss, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorliegen.

Die konsultierten prozessualen Vorgaben böten zugleich Vorteile für Stromlieferanten und Stromnetzbetreiber, erklärt die BNetzA. Durch die weitergehende Standardisierung und Automatisierung des Lieferantenwechselvorgangs könnten die personellen Ressourcen der Marktteilnehmer entlastet und Effizienzgewinne erzielt werden.

So sollen beispielsweise zukünftig Daten rund um die Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung nicht mehr im Rahmen der Netznutzungsanmeldung versendet werden. Durch diese prozessuale Trennung soll ein Übergreifen von eventuellen Clearingaufwänden auf andere Prozesse vermieden werden.

Darüber hinaus soll die Rolle des Netzbetreibers als zentraler Verteiler der Stammdaten entfallen. Stattdessen erfolgt die Verteilung eines Stammdatums durch den jeweiligen Verantwortlichen.

Laut Energiewirtschaftsgesetz muss bis zum 1. Januar 2026 der technische Vorgang für LFW24 geschaffen sein, die BNetzA peilt den 1. April 2025 als Umsetzungsstichtag an.

BNetzA geht von Kostenreduktion aus

"Die Einführung der aktualisierten Vorgaben resultiert in einem einmaligen Aufwand für die Anpassung der bestehenden IT-Systeme auf die geänderte EDIFACT-Kommunikation. Es sind dafür grundsätzlich keine zusätzlichen IT-Systeme erforderlich", erklät die BNetzA zu ihrer Vorlage für LFW24. Es läge dann in der Entscheidung der Unternehmen, wie die unternehmensintern gewählte IT-Landschaft ausgestaltet und optimiert wird. Generell sorge die mit den prozessualen Änderungen einhergehende Standardisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse aber für eine Kostenreduktion im laufenden Betrieb. (pfa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper