Wegen der mangelhaften Luftqualität in München muss der bayerische Ministerpräsident Markus Söder keine Zwangshaft befürchten. So jedenfalls steht es im Schlussantrag des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe. Das Grundrecht auf Freiheit dürfe nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden, das eine solche Möglichkeit für Amtsträger klar vorsehe. Dies sei in Deutschland aber offenbar nicht der Fall.
In München werden auf einigen Straßen seit etlichen Jahren die Grenzwerte für Stickstoffdioxid teils erheblich überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte ein Gerichtsurteil erstritten, das deswegen Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorsah. Der Freistaat Bayern weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen.
Zwangsgeld würde Bayern an sich selbst zahlen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fragte daher den EuGH, ob eine Zwangshaft für Politiker in Frage kommt. Das Problem ist nämlich, dass das einzige im deutschen Recht vorgesehene Zwangsmittel gegenüber der Verwaltung – die Verhängung von Zwangsgeldern – nicht wirklich wirksam ist: Das Zwangsgeld, das der Freistaat zahlen müsste, würde seiner eigenen Staatsoberkasse als Einnahme zufließen
Der Generalanwalt lässt keine Zweifel, dass die Weigerung Bayerns sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch für die Rechtsstaatlichkeit gravierende Folgen haben könne. Außerdem beeinträchtige die Weigerung das Grundrecht des Bürgers auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf. Doch weil in Deutschland eine klare und vorhersehbare Regelung fehlt, dürfe die Freiheit der Amtsträger nicht eingeschränkt werden.
Zudem sei es ungewiss, welche Personen von der Zwangshaft betroffen sein könnten. Schließlich gebe es auch noch den Umweltminister oder den Regierungspräsidenten von Oberbayern. (wa)



