Bis zum Jahresenede soll es neue Richtlinien für alle E-Automobilisten geben. Schon jetzt gibt es Angebote für bessere Preisvergleiche beim Strom für E-Autos.

Bis zum Jahresenede soll es neue Richtlinien für alle E-Automobilisten geben. Schon jetzt gibt es Angebote für bessere Preisvergleiche beim Strom für E-Autos.

Bild: © Lichtblick

Im parlamentarischen Betrieb muss es wohl ein Nebenkriegsschauplatz gewesen sein: Der Bundesrat hat einer Änderung der Niederspannungsanschlussordnung (NAV) zugestimmt, die Netzbetreibern künftig explizit ein Mitspracherecht beim Bau von Ladestationen zuspricht. Verpackt und gut versteckt war das ganze in einem Entwurf der Bundesregierung "Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht".

Der NAV hinzugefügt wurde, dass auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen sind. Ladesäulen mit einer Leistung von mehr als 12 kW dürfen nur mit Zustimmung des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden. Eine Entscheidung muss innerhalb von zwei Monaten fallen. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, muss er seine Gründe für die Ablehnung nennen und mögliche Auswege aufzeigen.

Der Bundesverband neuer Energieanbieter (BNE) beklagt sich über die Änderung – er fürchtet, dass der Bau von Ladesäulen ausgebremst wird. Die neue Zustimmungspflicht untergrabe die Ausbauverpflichtung des Netzbetreibers. Diese seien nun in der Lage, den Bau von Ladeinfrastruktur zu verzögern oder ihn sogar faktisch zu verhindern – vor allem in Situationen, wenn sowohl Netzbetreiber als auch konkurrierende Unternehmen gleichzeitig Ladeeinrichtungen errichten wollen. (wa)

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