Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium mahnt mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Energienetze an. Zudem empfehlen die Experten, die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen zu verbessern.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium mahnt mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Energienetze an. Zudem empfehlen die Experten, die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen zu verbessern.

Bild: © A. Dreher/pixelio.de

Der Bundestag berät in einer ersten Lesung über das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Der Entwurf enthält zahlreiche Vorschläge, um das Planungsrecht zu vereinfachen und den Bau von Stromautobahnen schneller zu realisieren. Das begrüßt der VKU. Allerdings soll den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ein vollständiger Zugriff auf die Erneuerbaren-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Verteilnetz gewährt werden. Über diese Regelung bekommen die ÜNB die Steuerungshoheit über 95 Prozent der Erneuerbaren-Anlagen.

Aus Sicht von Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des VKU, ein Risiko für die Netzstabilität: Das Stromnetz der Zukunft werde zunehmend dezentral gesteuert. "Eine alleinige zentrale Steuerung, wie die vorgesehenen Zugriffs- und Durchgriffsrechte für Übertragungsnetzbetreiber auf Wind- und Solarparks oder KWK-Anlagen, gefährdet das Gesamtsystem", erklärt Reiche. "Niemand käme auf die Idee, vom Bundesverkehrsministerium aus jede einzelne Ampel in Deutschland zentral zu steuern, an den örtlichen Verkehrsleitstellen vorbei und in der Hoffnung, genau zu wissen, wie der Verkehr vor Ort läuft", ergänzt die VKU-Hauptgeschäftsführerin.

Jede Netzebene muss handlungsfähig bleiben

Das Zugriffsrecht der ÜNB würde die aktive Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet von vornherein verhindern, obwohl nur sie umfassende Kenntnisse über die im ihrem Gebiet angeschlossenen Anlagen haben. Der VKU plädiert deshalb dafür, dass jede Netzebene handlungsfähig bleibt und die Entscheidungshoheit für den Einsatz von Flexibilitäten dem jeweiligen Anschlussneztbetreiber obliegt. (ls)

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