Bild: © Volker Werner/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat ihren Festlegungsentwurf für die Eigenkapitalverzinsung bei Strom- und Gasnetzen veröffentlicht. Für Neuinvestitionen soll er sich künftig aus einem jährlich variablen Basiszins in Höhe der Umlaufrendite ergeben. Dazu kommt ein konstanter Wagniszuschlag von aktuell rund drei Prozent.

Der Entwurf entspricht im Wesentlichen dem Eckpunktepapier vom Juni, der in der Energiebranche auf massive Kritik gestoßen war. Das Problem: Während das Zinsniveau in Europa massiv angestiegen ist, erhöht sich die Eigenkapital-Rendite für die Netzbetreiber nur bei Neuinvestitionen. Im Bestand bleibt sie auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

Höhere Planungssicherheit?

„Wir berücksichtigen das veränderte Zinsumfeld und geben Netzbetreibern Anreize, in den notwendigen Netzausbau zu investieren“, heißt es bei der BNetzA. Mit diesem „adäquaten“ Zinssatz sichere die Behörde die Kapitalmarktfähigkeit der Investitionen. „Wir richten uns dabei an den ablesbaren aktuellen Zinssätzen, um die Verbraucher nicht überproportional zu belasten. Deswegen begrenzen wir die Erhöhung des Zinssatzes auf Neuinvestitionen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Wesentlichen entspricht der Festlegungsentwurf dem im Juni veröffentlichten Eckpunktepapier. Lediglich die jährliche Anpassung des Basiszinses soll auf Anregung der Branche im jeweiligen Anschaffungsjahr fixiert und bis zum Ende der Regulierungsperiode fortgeschrieben werden. „Das erhöht die Planungssicherheit und setzt Beschleunigungsanreize“, so Müller.

Jedes Jahr mit neuen Zinssätzen planen

Das sieht die Branche deutlich anders. „Investoren planen langfristig und brauchen deshalb auch über einen längeren Projektzeitraum Sicherheit“, erklärt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Der Festlegungsentwurf bleibe diese Sicherheit schuldig, weil der Basiszinssatz für den Eigenkapitalzins jährlich von der Bundesnetzagentur neu festgelegt werden kann. „Das heißt, Investoren müssen jedes Jahr mit neuen Zinssätzen planen.“

Davon ausgenommen sind konkrete Einzelinvestitionen, so der VKU. Bei ihnen bleiben die Finanzierungskonditionen bis zum Ende einer Regulierungsperiode konstant. „Wir sprechen hier von einem Zeitraum von fünf Jahren. Lediglich für einzelne Investitionen besteht also über einen Zeitraum von fünf Jahren Planungssicherheit. Für viele Projekte ist das zu kurz“, betont der VKU-Sprecher.

Festlegung noch in diesem Jahr

Laut Prognose der Bundesnetzagentur wird der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen unter den aktuellen Bedingungen bei 7,09 Prozent, einschließlich Gewerbesteuer bei etwa 8,1 Prozent betragen. Der Zinssatz für Bestandsanlagen liegt wie 2021 festgelegt bei 5,07 Prozent.

Die Bundesnetzagentur hat den Festlegungsentwurf auf ihrer Intenet-Site veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 6. Dezember eingereicht werden. Die endgültige Festlegung soll unmittelbar nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle und damit voraussichtlich gegen Ende des Jahres erfolgen. (wa)

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