Bild: © Volker Werner/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur hat unternehmensbezogene, nicht anonymisierte Daten zu Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlicht. Damit macht sie nach eigenen Angaben wichtige Bestandteile der Regulierung von Netzbetreibern sowohl für Marktbeteiligte als auch für die Öffentlichkeit transparent.

„Indem wir Kostendaten veröffentlichen, schaffen wir Transparenz in der Netzentgeltbildung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz beinhaltet neue Transparenzregelungen und Veröffentlichungspflichten. Das ist ganz in unserem Sinne“, so Homann weiter.

„Unabhängig von Betriebsgeheimnissen“

Die Veröffentlichung erfolge auf Basis des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes. Darin wurde in diesem Jahr mit dem Paragraphen 23b eine neu geschaffene „Transparenzregelung“ eingeführt. Diese Regelung ersetzt und erweitert die bislang in der Anreizregulierungsverordnung enthaltenen Vorgaben.

Daten werden je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht. „Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handelt“, heißt es bei der Bundesnetzagentur.

Die Daten sind auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (wa)

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