Die klassische Oster- oder Pfingstmontag-Situation: Die Sonne scheint, der Wind weht, aber die Arbeit ruht. In Zeiten niedriger Stromnachfrage bei hohem Erneuerbaren-Angebot bleiben zwei Wege, um das Stromnetz stabil zu halten: Entweder die Windräder und Solaranlagen abzuregeln – oder die Stromnachfrage anzukurbeln. Zu letzterem hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Konsultation gestartet.
„Wir wollen die Nutzung von erneuerbarem Strom ermöglichen, der ansonsten wegen Netzengpässen nicht erzeugt worden wäre“, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller. Die Festlegung soll die Menge erneuerbaren Stroms verringern, der wegen Netzengpässen abgeregelt werden muss.
Wann ist der Verbrauch „zusätzlich“?
Der Weg dahin führt über das Ende 2023 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der neu eingeführte Paragraph 13k sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber Strommengen zu einem vergünstigten Preis an diejenigen zuteilen können, die in solchen Phasen Strom abnehmen können. Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Behörde mittlerweile ein Umsetzungskonzept vorgelegt, dass zunächst erprobt werden soll. Später, ab April 2025, ermöglicht das EnWG auch Verteilnetzbetreibern, vergünstigte Mengen zuzuteilen.
Für die Zuteilung gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen. Wichtig: Der Beitrag darf insgesamt die Engpassmanagementkosten für die Netznutzer nicht erhöhen. Und um „Trittbrettfahren“ zu verhindern, muss der Strom zusätzlich abgenommen werden. Die Vergünstigung gibt es also nur, wenn der Verbrauch ohne die Zuteilung nicht eingetreten wäre.
Kein Ersatz für Netzausbau
Die geplante Festlegung der Bundesnetzagentur, zu der die Konsultation gestartet wurde, soll die Kriterien bestimmen, die einen Verbrauch als zusätzlich charakterisieren. Dabei werden drei Segmente festgelegt, bei denen von einem zusätzlichen Stromverbrauch ausgegangen werden kann:
- die Substitution fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung
- der Einsatz netzgekoppelter Speicher und
- neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen.
Das Instrument sei aber kein Ersatz für einen möglichst schnellen und bedarfsgerechten Netzausbau, heißt es bei der Behörde. Es diene vielmehr der Milderung der Folgen von vorübergehend noch bestehenden Netzengpässen.
Stellungnahmen können bis zum 6. Mai abgegeben werden. (wa)



