Die Verband VKU, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der BDEW und Verdi haben gemeinsam in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine neue Methodik zur Ermittlung der Eigenkapitalzinssätze für die Strom- und Gasnetze gefordert. Der Rahmen für die Berechnung müsse zukunftsfest ausgestaltet werden.
Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um hier noch rechtzeitig vor der im kommenden Jahr geplanten Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine politische Entscheidung zu fällen. Angestrebt wird ein Gesprächstermin mit dem Minister bis Ende des Monats.
"Ab 2023 wird Kipppunkt überschritten"
"Sofern die bisherige Methodik beibehalten wird, ist bereits absehbar, dass in der nächsten Regulierungsperiode ab 2023 der Kipppunkt überschritten wird", warnen die Verbände. Dies würde die Investitionstätigkeit der deutschen Netzbetreiber für den weiteren Aus- und Umbau der Energienetze zur Umsetzung der Energiewende erheblich einschränken.
"Unsere große Sorge ist, dass die BNetzA trotzdem weiterhin ihren Schwerpunkt auf die Kostenreduzierung legt und die volkswirtschaftlichen Folgekosten und Konsequenzen zu geringer Investitionstätigkeit für den Erfolg der Energiewende nich ausreichend berücksichtigt", heißt es in dem Brief, der der ZfK vorliegt.
"EK-Verzinsung auf international unterdurchschnittlichem Niveau"
Während auf der einen Seite der Investitionsbedarf kontinuierlich steige, sinke die gewährte Eigenkapitalverzinsung seit der zweiten Regulierungsperiode rapide auf "ein international absolut unterdurchschnittliches Niveau ab". Dabei mache die Energiewende künftig pro Jahr deutlich mehr als die heute investierten 10 Mrd. Euro an Investitionen in die Netze erforderlich.
Investitionsentscheidungen in die Netze aber bräuchten ein hohes Maß in die Verlässlichkeit auf Ebene der Netzbetreiber und ihrer öffentlichen wie privaten Eigentümer und nicht zuletzt der Kapitalmärkte.
Appell von über 80 Betriebsratsvorsitzenden
Einen ähnlichen Appell haben über 80 Betriebsratsvorsitzende von kommunalen und privaten Energieversorgern und Netzbetreibern sowie die Gewerkschaft Verdi in einem weiteren Brief an den Bundeswirtschaftsminister formuliert. Weitere Adressaten: die Bundesnetzagentur, die energiepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen und die Energieminister der Länder adressiert.
Die Arbeitnehmervertreter machen sich für eine Beibehaltung des aktuellen Zinsniveaus stark. Zudem müsse eine krisenfeste Systematik bei der Bestimmung des Eigenkapitalzinses gefunden werden, beispielsweise eine Mindestverzinsung, heißt es weiter.
Sollte der Eigenkapitalzins hingegen wie erwartet in der nächsten Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze abgesenkt werden, würde sich das negativ auf die Investitionen in die Netze und die Beschäftigten in der Energiewirtschaft auswirken.
Warnung vor Arbeitsverdichtung und Überstunden
Dann seien Einsparungen bei den operativen Kosten absehbar, sprich beim Personal und dem Aufbau von Fachkräften für die Energiewende. "Das bedeutet für die Beschäftigten in den Strom- und Gasnetzen: Arbeitsverdichtung, Überstunden und Stress", so die Unterzeichner des Schreibens.
Immer stärkerer Kostendruck aber laufe der Notwendigkeit von qualifizierten Arbeitsplätzen in der Energiewende zuwider.
Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode muss die BNetzA noch festlegen. Für Gasnetzbetreiber beginnt diese 2023, für Stromnetzbetreiber 2024.
BNetzA: "Ziel sind marktgerechte EK-Zinssätze"
Die Aufsichtsbehörde plant die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung im Herbst 2021», wie ein BNetzA-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte. Über die Höhe lasse sich jetzt noch keine Prognose treffen. «Ziel ist es, marktgerechte Eigenkapitalzinssätze festzulegen, die Investitionen in die Strom- und Gasnetze weiterhin gewährleisten», sagte der Sprecher weiter.
Langer juristischer Streit um aktuelle Verzinsung
Für die laufende Regulierungsperiode hatte die Bundesnetzagentur im Jahr 2016 die Netzrenditen von 9,05 auf 6,91 Prozent vor Steuern für Neuanlagen und von 7,14 auf 5,12 Prozent für Altanlagen gesenkt. Mehrfach beschäftigten sich die Gerichte mit dem Thema, letztlich erteilte der Bundesgerichtshof 2019 den Beschwerden von über 1100 Netzbetreibern eine Absage und entschied im Sinne der BNetzA. (hoe/dpa)



