Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium mahnt mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Energienetze an. Zudem empfehlen die Experten, die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen zu verbessern.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium mahnt mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur wie Energienetze an. Zudem empfehlen die Experten, die Anrechenbarkeit von Investitionen in Flexibilisierungsoptionen bei Netzengpässen zu verbessern.

Bild: © A. Dreher/pixelio.de

Mit dem Beginn der Arbeit einer neuen Landesregulierungsbehörde ende dann die Überwachung vieler Anbieter durch die Bundesnetzagentur, teilte das Ministerium für Energie und Umwelt am Montag mit. Die neue Behörde soll nun gemeinsam mit der Bundesnetzagentur Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas schaffen. "Jetzt gibt es kürzere Entscheidungswege und gleichzeitig bündeln und stärken wir fachliche Kompetenz", sagte Ministerin Anja Siegesmund (Grüne).

Die neue Behörde wird Unternehmen beaufsichtigen, an deren Netze jeweils weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Die deutlich mehr Kunden zählenden Erfurter Stadtwerke und die Thüringer Energie AG bleiben weiter in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

Rolle von Landeskartell­behörden und Zivilgerichten

Beschwerden wegen überhöhter Preise werden weiterhin von den jeweiligen Landeskartell­behörden oder den Zivilgerichten geprüft, wie es auf der Website der neuen Behörde heißt. Das Bundeskartellamt prüft die Energiepreise von bundesweit tätigen Energieversorgern. (dpa/hil)

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