Die Bundesnetzagentur muss den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) für Strom in der dritten Regulierungsperiode neu festlegen. Das hat laut Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Der GSP hat massiven Einfluss auf die Erlösobergrenzen und damit die Rentabilität von Energienetzen.
Das OLG habe in drei Musterverfahren der BBH-Prozesskostengemeinschaft und vier weiteren Beschwerdeverfahren die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen Strom für die dritte Regulierungsperiode (2019-23) aufgehoben, teilt die Kanzlei mit. „Das ist ein wichtiger Erfolg für die Branche; insbesondere, weil die Entscheidung aufzeigt, dass das OLG die Ermessensentscheidungen der Bundesnetzagentur auch weiterhin kritisch überprüft“, so Stefan Missling. Der BBH-Partner begleitet die knapp 350 Verfahren im Rahmen der BBH-Prozesskostengemeinschaft federführend.
Der Xgen ist ein Kernelement der Regulierungsformel für die Energiewirtschaft. In den ersten beiden Regulierungsperioden wurde er gesetzlich festgelegt, ab der dritten Regulierungsperiode legt ihn die Bundesnetzagentur fest.
Seine Höhe hat erhebliche Auswirkungen auf die Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze. Er beschreibt, um welchen Anteil die Netzwirtschaft sich noch effizienter und produktiver entwickeln muss als die Gesamtwirtschaft.
Die Bundesnetzagentur hatte die Höhe des Xgen für Stromnetze auf 0,9 Prozent für die dritte Reglierungsperiode festgelegt. Die Behörde ist laut OLG nun verpflichtet, den Faktor unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.
Weg nach Karlsruhe scheint vorgezeichnet
„Der Weg nach Karlsruhe dürfte auch in dieser Sache vorgezeichnet sein“, so Missling. Mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sei dann erst im kommenden Jahr zu rechnen.
2019 hatte das OLG Düsseldorf in zwei Beschlüssen auch im Gassektor die Xgen-Höhe für unwirksam erklärt. Dies hatte der Bundesgerichtshof jedoch Anfang 2021 im Sinne der Bundesnetzagentur kassiert. (wa)
