"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

"Die Missbrauchsverbote für die Preisbremsen sind ausreichend und zielführend", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Bild: © Wolfilser/Adobestock

Das erste Anschreiben des Bundeskartellamtes dürften mittlerweile bei einer zweistelligen Zahl an Gasversorgern angekommen sein. Es geht um möglicherweise überhöhte Erstattungsbeträge aus den Energiepreisbremsen. In dem Schreiben werden die als „auffällig“ eingestuften Unternehmen nach ZfK-Informationen aufgefordert, nähere Angaben zu ihrer Erlös- und Kostenstruktur sowie zum Beschaffungsverhalten zu machen.

Grund hierfür ist die Einleitung erster Prüfverfahren durch die Wettbewerbsbehörde auf der Basis der Energiepreisbremsen-Gesetze. Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Gas Erstattungsanträge gestellt haben.

Für die Einstufung als auffällig sind aber nicht allein sehr hohe Preise, sondern vor allem die Korrelation von hohen Preisen, Absatzmengen und der Kundenzahl entscheidend. Das heißt, der Fokus liegt auf hohen Preisniveaus, die in Kombination mit anderen Faktoren potenziell einen hohen Schaden beim Staat verursachen könnten - im Sinne von ungerechtfertigt abgeschöpften Subventionen.

Auch im Bereich Unternehmens- und Industriekunden sind Verfahren zu erwarten

Rein rechtlich gesehen besteht offenbar noch kein Anfangsverdacht auf ein Fehlverhalten, es geht um Auffälligkeiten, die jetzt weiter abgeglichen werden. Deswegen ist auch die Beilegung einzelner Verfahren schnell möglich, ebenso aber auch eine Vertiefung. Aus diesem Grund werden in dieser frühen Phase auch keine Unternehmensnamen veröffentlicht. Auch im Bereich Strom und Fernwärme wird aktuell eine zweistellige Zahl an Prüfverfahren vorbereitet. All diese Verfahren betreffen bisher allein Haushaltskundinnen und Haushaltskunden.

Auch im Bereich Unternehmens- und Industriekunden dürften Verfahren folgen, hier liegt aufgrund der vermeintlich noch größeren Abspracherisiken und des potenziell hohen Schadens aus einem Fehlverhalten für den Staat ein Hauptaugenmerk des Kartellamtes.

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Anfang des Jahres hat eine neue Abteilung des Bundeskartellamtes die Missbrauchsaufsicht über die Preisbremsen übernommen, die aus knapp einem Dutzend Mitarbeitenden besteht.

Mundt: "Haben die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen"

„Der Staat stellt mit den Energiepreisbremsen riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung. Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen“, wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einer Pressemitteilung zitiert. Man habe Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sei dabei, Licht ins Dunkel zu bringen.

Systematische und datengestützte Befragung

„Obgleich es keinen Generalverdacht gibt, werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung, d. h. einem Screening unterziehen“, versicherte Mundt.

Den jetzt eingeleiteten Verfahren vorausgegangen ist eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten in mehreren tausend Anträgen durch das Bundeskartellamt, aus denen sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen ergeben. Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Einen tieferen Einblick in das Beschaffungsverhalten der Unternehmen hat die Behörde beispielsweise noch nicht.

Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Bundesrepublik Deutschland respektive die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

BDEW: "Einzelne Unternehmen dürfen die Krise nicht ausnutzen"

„Es ist gut und richtig, dass das Bundeskartellamt die rechtmäßige Umsetzung der Energiepreisbremsen überprüft. Die Energiewirtschaft hat sich im Gesetzgebungsverfahren selbst dafür ausgesprochen, dass das Bundeskartellamt die rechtlichen Möglichkeiten erhält, um Missbrauchsvorwürfen nachzugehen. Es darf nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Verbands BDEW in einer Stellungnahme.

Preiserhöhungen allein seien aber kein Hinweis auf einen Missbrauch.“ Im vergangenen Jahr haben wir historisch hohe Gaspreise im Großhandel gesehen. Aufgrund der langfristigen Beschaffungskosten vieler Energieversorger wirken sich diese zum Teil erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus“. (hoe)

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