Bild: © Klaus Stricker / Pixeio.de

Gefährden Windräder die Navigation von Flugzeugen? Mit dieser Fragen haben sich schon unzählige Gerichte befasst. Die Ausgangslage ist meist gleich: In der Nähe von Funkfeuern wurden Windanlagen genehmigt; die Flugsicherung befürchtet aber Störungen der Navigation durch Reflexionen an den Windrädern. Vor Gericht gehen die Verfahren mal zugunsten des Flugverkehrs, mal zugunsten der Energieerzeugung aus.

Im jüngsten Fall hat das Verwaltungsgericht Oldenburg zu Gunsten der Flugsicherung und damit gegen die Genehmigung von Windrädern geurteilt. Verhandelt wurden Klagen gegen mehrere geplante Anlagen im Windpark „Sannauer Helmer“. Die Windräder, die vom Landkreis Wesermarsch genehmigt wurden, sollten in einem Abstand von etwa 11 bis 15 Kilometern zur Funknavigationsanlage DVOR Bremen der Deutschen Flugsicherung errichtet werden.

Widersprechende Gutachten

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte auf Basis eines Gutachtens der Deutschen Flugsicherung entschieden, die Windenergieanlagen dürften nicht errichtet werden. Der Landkreis erteilte trotzdem die Genehmigung und verwies darauf, dass er an die Einschätzung des Bundesaufsichtsamts nicht gebunden sei – ein vom Landkreis selbst eingeholtes Sachverständigengutachten habe keine Gefährdung ergeben.

Das Gericht urteilte nun aber, dass der Landkreis Wesermarsch bei seiner Entscheidung über die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen an die Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung gebunden gewesen sei. Bei der vom Bundesaufsichtsamt getroffenen Entscheidung handele es sich um eine verbindliche, abschließende Regelung.

Gegen die Urteile (Az.: 12 A 30/18, 12 A 37/18 und 12 A 40/18) können beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt werden. (wa)

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