Die Bundesnetzagentur hat erste Überlegungen und Gutachten zu den Mindestanforderungen an einen Internetzugang in einem Gutachten erstellt. Die Basis dafür bildet das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), welches seit dem 1. Dezember neue Regeln zur Grundversorgung verankert. Die Anforderungen der Behörde sollen alle relevanten Online-Dienste ermöglichen, dazu gehören Teleheimarbeit und Videostreaming im "üblichen Umfang"."Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich zu überprüfen ist. Hierbei ist zu erwarten, dass die Entwicklung einen dynamischen Verlauf nehmen und damit technologische Fortschritte widerspiegeln wird", lässt sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur in einer MItteilung zitieren.
Als Ausgangpunkt wird auf Grundlage der Gutachten eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden zur Konsultation gestellt. Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach den heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste.
Breko findet den Vorschlag angemessen
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers, lässt sich per Mitteilung zitieren: "Zwar stehen wir dem Universaldienst nach wie vor kritisch gegenüber, halten den Vorschlag der Bundesnetzagentur zu den Anforderungen an die Internetversorgung aller Haushalte in Deutschland aber insgesamt für angemessen." Auf dieser Grundlage könne es gelingen, das mit dem neuen Telekommunikationsgesetz eingeführte Recht auf schnelles Internet zu gewährleisten, ohne die inzwischen stark zunehmende Dynamik des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus zu bremse, so Albers.
Wichtig ist aus Sicht des Breko, dass die Mindestanforderungen nicht als Zielmarke der Internetversorgung in Deutschland missverstanden werden. 10 Mbit/s sind das Minimum, das überall in Deutschland zur Verfügung stehen sollte. Dennoch muss das übergeordnete Ziel bleiben, eine flächendeckende Versorgung mit deutlich leistungsfähigeren, zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen zu erreichen – wie es auch die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorsieht.
Satellitengestützte Internetverbindungen wird begrüßt
Positiv zu bewerten aus Sicht des Breko sei, dass die von der BNetzA vorgeschlagenen Mindestanforderungen technisch auch durch eine Satellitenverbindung realisiert werden können. Damit könne sichergestellt werden, dass die Umsetzung des im neuen Telekommunikationsgesetz enthaltenen „Rechts auf schnelles Internet“ keine Planungs- und Baukapazitäten aus dem laufenden Ausbau der Glasfasernetze abziehe.
Satellitengestützte Internetverbindungen eignen sich aus Kapazitätsgründen zwar nicht für eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen, wie eine Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen im Auftrag des BREKO in diesem Jahr ergab. Für die zeitnahe Versorgung einzelner entlegener Haushalte stellen sie jedoch eine gute Alternative zu leitungsgebundenen Anschlüssen dar. (gun)


