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Die Netzbetreiber blicken optimistisch auf die Verhandlung zur Eigenkapitalverzinsung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Kanzlei Rödl & Partner vertritt fünf Unternehmen in den 29 Musterverfahren, die aus insgesamt mehr als 1000 Beschwerden ausgewählt wurden. Die Unternehmen wehren sich gegen eine von der Bundesnetzagentur verfügte Senkung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze in der dritten Regulierungsperiode.

Die mündliche Verhandlung vor dem OLG im Januar stimmt die Netzbetreiber optimistisch. Der vom Gericht eingesetzte Gutachter Prof. Martin Jonas hat die von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätze als „grenzwertig niedrig“ und „unangemessen“ bezeichnet. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, dürfen die Netzbetreiber auf höhere Renditen hoffen.

Geringe Chance für Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof

Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur passe bei genauer Betrachtung nicht zu den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen, sagt Christoph Beer, der bei Rödl & Partner den Bereich Corporate Finance/Energiewirtschaft verantwortet. Die Anforderungen der Energiewende bedingen hohe Investitionen in die Strom- und Gasnetze. Eine Senkung der Eigenkapitalzinssätze sei dafür das falsche Signal und gefährde die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber, unterstreicht Beer.

„Der Gutachter hat aus unserer Sicht sehr überzeugend dargelegt, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur den energierechtlichen Vorgaben nicht entspricht“, erklärt Thomas Wolf, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner. „Wir sind optimistisch, dass auch das Gericht dieser Einschätzung folgt und die Festlegungen aufhebt“. Einer möglichen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof räumt Wolf nur geringe Chancen ein; dafür sei das Gutachten des Sachverständigen zu eindeutig. (wa)

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