Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Bild: © ed_danilow/stock.adobe.com

Bei der Regulierung der Netzentgelte hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Seite der Regulierungsbehörde gestellt. Der BGH hat den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die dritte Regulierungsperiode festgelegten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor („Xgen“) bestätigt.

Nach Ansicht der Richter hat die Behörde innerhalb ihres Ermessensspielraums entschieden. Demnach beträgt der Xgen für die dritte Regulierungsperiode im Gasnetz, die 2018 begann und 2022 endet, 0,49 Prozent.

OLG hatte Zweifel geäußert

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte 2019 die Festlegung der BNetzA beim Gas kassiert und dabei erhebliche Zweifel geäußert, ob die Behörde den Xgen sachgerecht festgelegt hatte. Vor allem kritisierte das Gericht die starke Volatilität sowie Mängel bei der Begründung der Festlegung.

Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber hat der Xgen ohnehin seine Berechtigung verloren. Er wurde eingeführt, um den Abbau vermuteter „Monopolrenten“ zu beschleunigen. Diese seien nach zwei Regulierungsperioden mit drastischen Erlöskürzungen ohnehin nicht mehr existent. (wa)

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