Die Aufteilung großer Stromnetze in Microgrids führt zu erheblichen Frequenzschwankungen, heißt es in einer neuen Studie.

Die Aufteilung großer Stromnetze in Microgrids führt zu erheblichen Frequenzschwankungen, heißt es in einer neuen Studie.

Bild: © Michael Raubold/Amprion GmbH

Die Einführung des neuen Regelarbeitsmarktes verschiebt sich weiter nach hinten. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) planen die Inbetriebnahme nun zum 2. November dieses Jahres, als Liefertermin ist der 3. November vorgesehen. Ursprüngliche sollte das neue Instrument spätestens Anfang Juni den Start aufnehmen. Die ÜNB begründen die Verzögerung insbesondere damit, dass noch zahlreiche eigene Anbietersysteme getestet werden müssten. Außerdem wird auf die hohe Komplexität bei der Umsetzung hingewiesen. Aus Gründen der Sicherheit und der Verfügbarkeit sei eine Inbetriebnahme vor dem nun festgelegten Termin nicht angezeigt, heißt es auf der Plattform "Regelleistung.net".

Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zeigt man sich alles andere als erfreut über die neue Entwicklung. Damit ergebe sich eine zeitlich verzögerte Einführung um mehr als fünf Monate und ein Verstoß gegen Tenorziffer 2 des Beschlusses der Beschlusskammer 6 vom zweiten Oktober vergangenen Jahres (Aktenzeichen: BK6-18-004-RAM; URL: www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2018/BK6-18-004/BK6-18-004-RAM_Beschluss_vom_02_10_2019.html ), heißt es auf Anfrage. Die Beschlusskammer 6 hat die Übertragungsnetzbetreiber bereits aufgefordert, die Gründe für die Verzögerung bis Ende Februar dazulegen.

Vorgaben der EU

Die Märkte für Regelleistung und Regelarbeit werden künftig getrennt. Die Bundesnetzagentur kommt damit auch Vorgaben der EU nach, diese strebt einen einheitlichen Regelenergiemarkt an. Bisher war in Deutschland eine Bezuschlagung am Leistungsmarkt Voraussetzung für die Erbringung von Regelarbeit, künftig kann Regelarbeit von sämtlichen präqualifizierten Anbietern erbracht werden und zwar – im Gegensatz zum bisherigen Ausschreibungsdesign – unabhängig von einer Teilnahme am Leistungsmarkt.

Regelleistungsmarkt als „Versicherungsprodukt“

Dem Regelleistungsmarkt kommt laut Bundesnetzagentur in Zukunft eine geänderte Funktion zu. Dort bezuschlagte Gebote dienen als „Versicherungsprodukt“. Sie stellen sicher, dass genügend Regelreserve zur Verfügung steht, wenn der Regelarbeitsmarkt beispielsweise wegen technischer Probleme ausfällt. (hoe/sg)

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