Die Stadt Ludwigsburg darf über ihr Tochterunternehmen Wohnungsbau Ludwigsburg (WBL) Eigentumswohnungen bauen und auch verkaufen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Grundsatzurteil in erster Instanz entschieden, dass diese kommunale Bautätigkeit nicht gegen die Gemeindeordnung verstößt. Geklagt hatten private Bauträger, teilt die Kanzlei Menold Bezler mit, die die Stadt juristisch vertreten hat (Az. 7 K 7009/17).
Die baden-württembergische Gemeindeordnung erlaubt kommunale Aktivitäten außerhalb der Daseinsvorsorge nur, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden könnte. Viele Gemeindeordnungen anderer Bundesländer enthalten ähnliche Bestimmungen. Eine der bislang ungeklärten Fragen des mehr als drei Jahre dauernden Rechtsstreits drehte sich darum, wie der Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen zur Querfinanzierung des Kerngeschäfts, dem Mietwohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung, einzustufen ist.
Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zugelassen
Die Klage der privaten Bauträger wurde nach der mündlichen Verhandlung abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim aber zugelassen. (wa)

