Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) will die Europäische Kommission auffordern, den steuerlichen Querverbund auf den Prüfstand zu stellen. Dabei hofft der Verband auf Unterstützung durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
"Mit großem Bedauern" habe der BDE die in der vergangenen Woche bekanntgewordene Klagerücknahme zur Kenntnis genommen. Dadurch sei das Verfahren "durch die kalte Küche beendet" worden.
BDE spricht von "Pyrrhussieg"
"Es ist sehr bedauerlich, dass das beklagte Finanzamt diesem Vorgehen zugestimmt hat und so die Klärung der Frage, ob die deutsche Steuerbegünstigung des Stadtwerkemodells zulässig ist, verhindert hat", sagt BDE-Chef Peter Kurth. Das Ergebnis sei ein "Pyrrhussieg", da nach wie vor Rechtsunsicherheit bestehe. Für Kurth steht fest: "Das Stadtwerkemodell steht auf tönernen Füßen."
Eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hätte der BDE sehr begrüßt. Für den Verband geht es um den "fairen Wettbewerb zwischen privater und öffentlicher Wirtschaft", den der BDE durch den steuerlichen Querverbund ausgehebelt sieht.
Verband fordert gleiche Spielregeln für alle
Die öffentliche Hand dürfe steuerlich nicht bessergestellt werden als ein Privatunternehmen, wenn sie sich wirtschaftlich betätige. Für beide müssten die gleichen Spielregeln gelten.
Der EuGH hätte sich eigentlich mit der Frage beschäftigen sollen, ob der steuerliche Querverbund mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Doch in der vergangenen Woche stellte der Bundesfinanzhof (BFH) das Verfahren ein. Zuvor hatte die Klägerin – ein Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern – auf eine Revision verzichtet, was auch die Zustimmung des beklagten Finanzamts fand.
Kommunale Familie hält Querverbundregeln für rechtens
Anders als der BDE halten die kommunalen Spitzenverbände die Querverbundregeln für rechtens. Würden diese entfallen, müssten die Kommunen schlimmstenfalls Schwimmbäder schließen oder andere Leistungen zurückfahren, warnt der VKU.
In dem Dauerstreit über den steuerlichen Querverbund geht es um die Frage, ob städtische Versorger Verluste aus chronisch defizitären Tochtergesellschaften mit Gewinnen aus anderen Bereichen verrechnen dürfen, um Steuern zu sparen. Der BFH sah darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und bat den EuGH um Klärung. (amo)
