Überraschende Wende im Streit um den steuerlichen Querverbund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich nun doch nicht mit der Frage einer möglichen Privilegierung kommunaler Unternehmen im deutschen Steuerrecht beschäftigen müssen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mitteilte, hatte die Klägerin – ein Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern – zuvor auf eine Revision verzichtet, was auch die Zustimmung des beklagten Finanzamts fand.
Vor dem Hintergrund dieser Einigung wird der EuGH nun nicht prüfen,ob es rechtens ist, dass kommunale GmbH die Verluste chronisch defizitärer Tätigkeiten steuerlich verrechnen dürfen – und damit gegenüber privaten Unternehmen steuerlich begünstigt sind. Der BFH war hier eigentlich von einer "verdeckten Gewinnausschüttung" ausgegangen – zum Unverständnis der kommunalen Spitzenverbände.
VKU: Wegfall hätte dramatische Folgen
So hatte etwa der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vor einem Wegfall des steuerlichen Querverbunds gewarnt. Würde dieser nicht mehr werden angewendet dürfen, "könnten in der Folge viele kommunale Leistungen wie ÖPNV und Schwimmbäder im derzeitigen finanziellen und rechtlichen Rahmen nicht mehr erbracht werden".
Ob der Fortbestand des steuerlichen Querverbunds mit der Rücknahme der Revision dauerhaft gesichert ist, ist nach wie vor offen. In einer Mitteilung weist der BFH darauf hin, dass die Europäische Kommission aktiv werden könne, um die Frage einer möglicherweise unzulässigen Beihilfe von sich aus zu prüfen. (amo)